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Berufsbild Gemeindeschwester/pfleger - Haus-, Familienpflege

Ausbildung Gemeindeschwester/pfleger - Haus-, Familienpflege

Gemeindeschwestern bzw. -pfleger in der Haus- und Familienpflege pflegen und betreuen Patienten bzw. Pflegebedürftige aller Altersstufen, jedoch überwiegend alte und/oder behinderte Menschen und chronisch Kranke in deren Wohnung.

Dabei führen sie alle erforderlichen Pflegemaßnahmen nach Absprache mit dem Arzt/der Ärztin durch. Sie sorgen für die Grundpflege und übernehmen die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Dazu gehört, dass sie Verbände wechseln und Medikamente und Injektionen verabreichen. Aber auch hauswirtschaftliche Arbeiten, soweit diese zur persönlichen Versorgung des zu Betreuenden erforderlich sind, sowie das Anleiten und Beraten von Angehörigen in Krankenpflege, Beschaffung und Gebrauch von Hilfsmitteln und Inanspruchnahme von Therapieleistungen gehören zu ihren Aufgaben.

In der Regel arbeiten Gemeindeschwestern und -pfleger im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Sozialstation. Grundsätzlich können sie sich auch mit einem privaten Pflegedienst selbstständig machen.
 

Voraussetzungen für Gemeindeschwester/pfleger - Haus-, Familienpflege

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit als Gemeindeschwester bzw. Gemeindepfleger für Haus- und Familienpflege der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Weiterbildung mit staatlicher Anerkennung auf der Grundlage einer Qualifikation als Krankenschwester oder Krankenpfleger vorausgesetzt, hier für das Gebiet Gemeindekrankenpflege, ambulante Krankenpflege (Gemeindekrankenpflege), Haus- und Gemeindekrankenpflege, ambulante Pflege (weitere Bezeichnungen des Fachgebietes denkbar). Je nach Aufgabengebiet ist auch die Beschäftigung von Fachkräften der Fachkinderkrankenpflege und der Fachaltenpflege für dieses pflegerische Fachgebiet möglich, teilweise - alternativ - auch die von erfahrenen Pflegekräften.

Gehört keine Behandlungspflege zum Tätigkeitsprofil, sondern in erster Linie Aufgaben der Grundpflege und sozial-hauswirtschaftlichen Betreuung von Familien mit Kindern, haben Haus- und Familienpfleger/innen oder Dorfhelfer/innen Zugang zur Tätigkeit.

Quelle - BERUFEnet – ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
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