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 Kategorie - Ausbildung Arbeits-, Berufsberater

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Berufsbild Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Ausbildung Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung wirken mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für geistig, seelisch und körperlich behinderte Menschen in Werkstätten und vergleichbaren Einrichtungen. Ihr Ziel ist es, behinderte Menschen in die Arbeitswelt zu integrieren.


Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfB) und vergleichbaren Einrichtungen. Die Werkstätten können in unterschiedlichen Produktionsbereichen handwerklicher oder der Industrie zuliefernder Fertigung, aber auch im hauswirtschaftlichen, gartenbaulichen oder landwirtschaftlichen Bereich tätig sein. Ihre Ausstattung soll nach § 5 der Werkstättenverordnung (WVO) vergleichbaren Betrieben der freien Wirtschaft entsprechen oder möglichst nahe kommen. Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten also häufig im Werkstattumfeld, je nach beruflichem Bereich können aber auch andere Arbeitsumgebungen vorkommen: Bei der Ausbildung und Anleitung in den so genannten "Grünen Berufen" im Bereich Gartenbau oder Landwirtschaft zum Beispiel halten sie sich häufig im Freien oder in den entsprechenden Einrichtungen (z.B. Gewächshäusern) auf. Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten werden am Schreibtisch erledigt.

Eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen kann eine teilstationäre Einrichtung oder ein organisatorisch selbstständiger Teil einer stationären Einrichtung (z.B. Anstalt, Heim oder gleichartige Einrichtung) oder auch eines Unternehmens sein.
 

Berufsbild Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen in Werkstätten für behinderte Menschen und Rehabilitationseinrichtungen. Diese Qualifikation ist nach der Werkstättenverordnung vorgeschrieben.

Die Prüfung zum anerkannten Abschluss ist bundesweit einheitlich geregelt.

Die Lehrgänge finden meist in berufsbegleitender Form statt und sind je nach Bildungsträger von unterschiedlicher Länge: ein dreiviertel Jahr bis zu zwei Jahren und einem Monat
Quelle - BERUFEnet – ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
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