Lehrstellen und Ausbildungsbörse

     Städte von A bis Z
Umkreissuche

zurück
 

Beruf Flugbegleiter/in

Berufsbild Flugbegleiter/in

Flugbegleiter/innen sorgen für das Wohlbefinden und die Sicherheit von Fluggästen: Sie informieren über die Einrichtungen an Bord und servieren Speisen und Getränke. In Notfällen koordinieren sie die erforderlichen Rettungsmaßnahmen und betreuen die Passagiere. Flugbegleiter/innen arbeiten in Unternehmen des Personenflugverkehrs.
Flugbegleiter/innen kümmern sich darum, dass Fluggäste auf ihrer Reise bestens versorgt sind und dass alle sicherheitsrelevanten Vorschriften eingehalten werden. Noch bevor die Passagiere an Bord gehen, kontrollieren Flugbegleiter/innen den Zustand und die Vollständigkeit der Kabineneinrichtung, prüfen die Notausrüstung und nehmen die vorbereiteten Speisen entgegen (Catering). Anschließend begrüßen sie die Fluggäste, helfen ihnen, ihre Plätze zu finden, und achten darauf, dass das Handgepäck sicher verstaut wird. Sie informieren die Passagiere, ggf. mehrsprachig, über den Flugablauf, die Einrichtungen des Flugzeugs und das Verhalten bei einem Notfall. Während des Flugs servieren sie Mahlzeiten, versorgen die Fluggäste mit Getränken und Zeitungen und verkaufen ggf. zollfreie oder zollreduzierte Waren. In besonderem Maße kümmern sie sich um Passagiere, die Hilfe brauchen, z.B. ältere Menschen, allein reisende Kinder oder Mütter mit Säuglingen bzw. Kleinkindern. Es ist auch Aufgabe der Flugbegleiter/innen, im Notfall Brände zu bekämpfen und das Flugzeug so schnell wie möglich zu evakuieren.
 

Voraussetzungen für Flugbegleiter/in

Für diese Ausbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. In der Regel wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bevorzugt eingestellt werden Bewerber/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxis in Serviceberufen. Bewerber/innen sollten in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Unter Umständen ist vor Beginn der Ausbildung die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. Luftsicherheitsgesetz zu beantragen. Nähere Angaben zu den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zur schulischen Ausbildung enthält die Datenbank KURSNET.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen

Bild
Klotzen statt Kleckern! Das scheint das Motto vieler Studenten zu sein, wenn sie ...
Bild
Viele junge Menschen zieht es in die Ferne. Manchen reicht es dabei, in ihrer Freizeit ...
Bild
Absage für den Studienplatz erhalten – und jetzt? Vor dieser Frage stehen jedes ...
Bild
Bei vielen Masterbewerbungen wird ein Gutachten verlangt. Ein solches Empfehlungsschreiben ...