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Beruf Betriebsleiter/in - ländliche Hauswirtschaft

Berufsbild Betriebsleiter/in - ländliche Hauswirtschaft

Betriebsleiter/innen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft organisieren haus- und landwirtschaftliche Abläufe und betreuen und beraten Menschen in den unterschiedlichsten Einrichtungen. Sie arbeiten in ländlichen Großhaushalten und landwirtschaftlichen Großbetrieben. Darüber hinaus können sie in ländlichen Erholungsheimen, Jugendherbergen, Pensionen oder auch in Hotels tätig sein. Ebenso bieten sich geeignete Tätigkeitsfelder in Krankenhäusern, Alten- oder Kinderheimen und Heimen für Menschen mit Behinderung.
Betriebsleiter/innen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft üben vorwiegend planende, organisatorische, beaufsichtigende und beratende, aber auch praktische Tätigkeiten in ländlichen hauswirtschaftlichen Großbetrieben aus (z.B. in größeren landwirtschaftlichen Betrieben, in Internaten, Wohnheimen, Kinderheimen, Erholungsheimen oder Pensionen). Sie übernehmen entweder die Leitung über den gesamten Bereich der Hauswirtschaft oder auch nur ein Teilgebiet wie Ernährung, Haus und Wäsche, Einkauf, Vorratswirtschaft oder Buchführung. Außerdem sind sie für die betriebliche Ausbildung zum Hauswirtschafter bzw. zur Hauswirtschafterin zuständig, kalkulieren Kosten, berechnen Verpflegungskostensätze und kümmern sich um die Abrechnung. Die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte zählt ebenso zu ihren Aufgaben wie Speisepläne zusammenzustellen, die benötigen Einkäufe zu erledigen oder den Wäschebestand und die Reinigung zu verwalten. In der Beratung geben Betriebsleiter/innen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft bei Informationsveranstaltungen Tipps zu Themen wie rationelle Haushaltsführung oder sinnvolle Energienutzung, auch halten sie Vorträge über gesunde Ernährung oder klären zu Themen der Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen auf. Für Hersteller hauswirtschaftlicher Geräte erproben sie Apparate hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Anwendungsfreundlichkeit im Haushalt.
 

Voraussetzungen für Betriebsleiter/in - ländliche Hauswirtschaft

Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Koch/Köchin. Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorzulegen. Schulische Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.
Stand: 05.02.2012
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