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Beruf Fachkraft - Pflegeassistenz |
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Berufsbild Fachkraft - Pflegeassistenz
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| Fachkräfte für Pflegeassistenz übernehmen die grundpflegerische Versorgung von kranken Menschen, Senioren oder Menschen mit Behinderung. Auch die hauswirtschaftliche und soziale Betreuung dieser pflegebedürftigen Menschen und deren Familienangehörigen gehört zu ihren Aufgaben. Hauptsächlich arbeiten sie in Krankenhäusern, in Alten- und Altenpflegeheimen und in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung. Auch bei ambulanten Alten- und Krankenpflegediensten finden sie Beschäftigung. Die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in Privathaushalten bietet ein weiteres Tätigkeitsfeld. Darüber hinaus können sie bei kirchlich-sozialen Diensten beschäftigt sein. |
| Sie betreuen Menschen, die altersbedingt, aufgrund einer Behinderung oder Krankheit Unterstützung benötigen. Stationär, z.B. in Pflegeheimen, oder ambulant in der häuslichen Umgebung führen Fachkräfte für Pflegeassistenz Tätigkeiten der Grundpflege durch und arbeiten dabei mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammen. Je nach Schwere einer Krankheit oder Behinderung lagern und betten sie die zu betreuenden Personen um, wechseln Verbände, helfen beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege und - falls erforderlich - auch beim Essen. Darüber hinaus fördern sie die Eigenständigkeit der zu betreuenden Personen, indem sie Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten aufzeigen und sie dabei anleiten. Im ambulanten Bereich führen sie den Haushalt der betroffenen Personen und berücksichtigen dabei pflegerische wie auch finanzielle Aspekte. Außerdem unterstützen und beraten sie die Familienangehörigen, z.B. im Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Fachkräfte für Pflegeassistenz kaufen zudem ein, lagern und kontrollieren Lebensmittel und andere Haushaltswaren, stellen Speisepläne auf, kochen und servieren das Essen. In Wohn-, Schlaf-, Sanitär- und Wirtschaftsräumen sorgen sie für Ordnung und Hygiene. |
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Voraussetzungen für Fachkraft - Pflegeassistenz |
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| Vorausgesetzt wird ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Vor Ausbildungsbeginn ist die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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