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Beruf Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in |
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Berufsbild Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in
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| Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/innen übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben bei der Herstellung von z.B.dekorativen Glasgegenständen oder von Glasgeräten für Industrie und Wissenschaft. Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/innen arbeiten in Betrieben der Glasbläserindustrie oder in handwerklichen Glasbläserwerkstätten und Manufakturen, die z.B. künstlerische Gebrauchs- und Dekorationsgegenstände, Laborgläser oder Kunstaugen herstellen. |
| Als Führungskräfte koordinieren Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/innen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Außerdem nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr: Sie verhandeln z.B. mit Kunden, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie selbst praktisch mit und übernehmen vor allem anspruchsvolle Arbeiten, die besonderes Können und eine langjährige Erfahrung voraussetzen. Sie erstellen Entwürfe und Zeichnungen für Thermometer und anspruchsvolle Apparate für Chemielabore und Forschung und stellen diese auch selbst her. Sie fertigen außerdem anspruchsvollen Christbaumschmuck und Ziergläser mit Dekor. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs. |
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Voraussetzungen für Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Glasbläser- und Glasapparatebauer-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Glasbläser/in, als Glasapparatebauer/in oder als Thermometermacher/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechend anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Glasbläser- und Glasapparatebauer-Handwerk nachweisen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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