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Beruf Betriebsleiter/in - landwirtschaftlich

Berufsbild Betriebsleiter/in - landwirtschaftlich

Landwirtschaftliche Betriebsleiter/innen sind für die Führung eines entsprechenden Betriebes oder - je nach Betriebsgröße - eines Betriebsbereiches nach Weisung der Inhaber/innen bzw. der Unternehmensleitung verantwortlich. Landwirtschaftliche Betriebsleiter/innen führen einen landwirtschaftlichen Betrieb zum Beispiel im Bereich Ackerbau, Pflanzenzucht oder Tierhaltung. Auch Weingüter bieten Beschäftigungsmöglichkeiten. Ebenso können sie Betriebe des Gemüse- oder Obstbaus leiten.
Sie planen, organisieren und steuern inhaltlich und terminlich alle anfallenden Arbeiten (Anbau, Ernte, Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte), in der Regel in Zusammenarbeit mit nachgeordneten Führungskräften wie z.B. Abteilungsleitern bzw. -leiterinnen, Kellermeistern bzw. -meisterinnen oder Versandleitern bzw. -leiterinnen. Meist arbeiten Landwirtschaftliche Betriebsleiter/innen dabei auch selbst praktisch mit, vor allem bei verantwortungsvollen, schwierigen Tätigkeiten in der Produktion oder auch in der Kellerwirtschaft. Sie sorgen dafür, dass eine gleichbleibende Qualität erzielt wird und stellen sicher, dass die vielfältigen Rechtsbestimmungen in der Landwirtschaft stets eingehalten werden. Sie übernehmen aber auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Tätigkeiten. So beobachten sie den Markt für landwirtschaftliche Produkte und stellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen an. Landwirtschaftliche Betriebsleiter/innen sind für den Einkauf von Betriebsmitteln und den Verkauf der Erzeugnisse ebenso zuständig wie für die gesamte Betriebsorganisation und Planung. Zudem sind Landwirtschaftliche Betriebsleiter/innen für das Personalwesen verantwortlich, beispielsweise planen sie den Personaleinsatz und leiten die Mitarbeiter/innen an.
 

Voraussetzungen für Betriebsleiter/in - landwirtschaftlich

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine betriebswirtschaftliche oder technische Weiterbildung in der Landwirtschaft bzw. ein Studium im Agrarbereich erforderlich. In bestimmten Tätigkeitsbereichen ist der Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln rechtlich vorgeschrieben.
Stand: 02.03.2011
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