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Beruf Assistent/in - Lebensmittelkontrolle |
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Berufsbild Assistent/in - Lebensmittelkontrolle
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| Assistenten und Assistentinnen für Lebensmittelkontrolle prüfen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung die hygienischen Bedingungen beim Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Fleisch und anderen Lebensmitteln sowie kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Dazu führen sie Betriebskontrollen durch und entnehmen Proben, um diese auf Krankheitserreger zu untersuchen. Sie arbeiten in der Regel bei Ämtern und Behörden, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Darüber hinaus können sie ihre Funktion auch direkt in den Schlachtbetrieben ausüben. |
| Vor allem in Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben, in Fleischverarbeitungsbetrieben sowie im Handel mit Lebensmitteln prüfen Assistenten und Assistentinnen für Lebensmittelkontrolle die hygienischen Verhältnisse im Auftrag der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Sie kontrollieren, ob die Vorschriften hinsichtlich Viehhaltung, Schlachtmethoden, Hygienestandards und Kennzeichnung der Lebensmittel eingehalten werden. Dazu untersuchen sie unter Verantwortung des Tierarztes bzw. der Tierärztin die Schlachttiere, entnehmen nach dem Schlachten Fleischproben, untersuchen diese auf Trichinen und senden die Proben ggf. zur weiteren Untersuchung ins Labor. Zudem nehmen sie bei den Betriebskontrollen Abläufe wie das Verladen der Schlachttiere, die Schlachtmethoden und das Fleischzerlegen in Augenschein. Ebenso prüfen sie, unter welchen Bedingungen Lebensmittel verarbeitet, verpackt und im Handel gelagert und angeboten werden. So kontrollieren sie z.B. die Lebensmittelqualität, die Kennzeichnung und die angegebenen Handelsklassen. Dabei achten sie darauf, dass die vorgeschriebenen Hygienebedingungen eingehalten werden. Sie überprüfen auch, ob die Betriebe ihre Aufzeichnungen z.B. über Herkunft und Transportwege von Waren ordnungsgemäß führen. Darüber hinaus wirken Assistenten und Assistentinnen für Lebensmittelkontrolle bei der Untersuchung von Fleisch und anderen Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Rahmen der Ein- und Ausfuhr mit. |
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Voraussetzungen für Assistent/in - Lebensmittelkontrolle |
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| Vorausgesetzt wird in der Regel ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Zudem müssen in der Regel die körperliche und gesundheitliche Eignung, ein amtliches Führungszeugnis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung für den praktischen Teil der Ausbildung nachgewiesen werden. Ggf. muss man bereits ein Vorpraktikum abgeleistet haben. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein. In manchen Bundesländern gelten zusätzliche Voraussetzungen, z.B. die Vollendung des 18. Lebensjahres. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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