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Beruf Gestalter/in - Bekleidung, Mode |
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Berufsbild Gestalter/in - Bekleidung, Mode
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| Gestalter/innen für Bekleidung und Mode sind überwiegend im Bereich der Oberbekleidungsherstellung tätig, wo sie das Produktprogramm - angefangen vom Einzelmodell bis hin zur abgestimmten Kollektion - planen, entwerfen und anfertigen. Gestalter/innen für Bekleidung und Mode arbeiten überwiegend in Unternehmen der Bekleidungsindustrie, z.B. bei Herstellern von Damen- und Herrenoberbekleidung, Leder- oder Sportbekleidung. Außerdem sind sie in Betrieben tätig, die Schuhe produzieren. |
| Gestalter/innen für Bekleidung und Mode sind in der Modellentwicklung tätig. Dabei gehört es zunächst zu ihren Aufgaben, Entwürfe zu zeichnen und auszuarbeiten, wobei sie stets die aktuellen Modetrends im Auge behalten. Um die Entwürfe umsetzen zu können, benötigen sie nicht nur ein ausgeprägtes Gespür für die Harmonie von Farben, Formen und Stoffen, sondern auch gute Kenntnisse in den verschiedenen Fertigungstechniken und -abläufen. Sie schlagen Stoffe und Accessoires vor, setzen Entwürfe in Musterschnitte um und überwachen die Anfertigung der Mustermodelle. Schließlich wandeln sie die Musterschnitte für die einzelnen Konfektionsgrößen ab: Sie gradieren die Schnitte, das heißt, sie bringen sie durch Verkleinern oder Vergrößern auf die Maße der verschiedenen Konfektionsgrößen. Dies geschieht heutzutage überwiegend am Computer. Darüber hinaus überwachen und koordinieren Gestalter/innen für Bekleidung und Mode zuweilen die ggf. extern stattfindende Serienfertigung der Kleidungsstücke. Daneben stehen wirtschaftliche und kaufmännisch-organisatorische Aufgaben auf der Tagesordnung: Gestalter/innen für Bekleidung und Mode übernehmen die Auftragsabwicklung, die Terminkontrolle und die Qualitätssicherung. Je nach Aufgabenbereich erstellen sie auch Kostenvoranschläge und Kalkulationen, kaufen die notwendigen Materialien ein, arbeiten Angebote aus und beraten Kunden. |
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Voraussetzungen für Gestalter/in - Bekleidung, Mode |
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| Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Modeschneider/in, Änderungsschneider/in oder als Maßschneider/in (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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