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Beruf Fachhauswirtschafter/in

Berufsbild Fachhauswirtschafter/in

Fachhauswirtschafter/innen unterstützen hilfs- bzw. pflegebedürftige Menschen bei der Haushaltsführung und übernehmen bei Bedarf die hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege. Sie arbeiten hauptsächlich in der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege, in Heimen für Menschen mit Behinderung, bei Sozialstationen, in Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen. Darüber hinaus finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten in privaten Haushalten, z.B. in Seniorenwohngemeinschaften oder in Berufsverbänden für Pflegeberufe.
Fachhauswirtschafter/innen betreuen hilfs- und pflegebedürftige Menschen. Schwerpunkte sind dabei die hauswirtschaftliche Versorgung, die soziale Betreuung sowie die Durchführung von grundpflegerischen Maßnahmen. Sie helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, etwa bei der Körperpflege oder beim Essen, und unterstützen bei therapeutischen Maßnahmen der Rehabilitation (Wärme- bzw. Kälteanwendungen, Wickel und Auflagen) oder bei Bewegungsübungen. Auch helfen sie bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen wie Verbandwechseln, Spülungen oder bei der Einnahme von Medikamenten. Weiterhin führen sie den Haushalt bzw. helfen dabei mit, soweit die zu betreuenden Personen - häufig ältere Menschen - noch zu Hause oder in Haus- und Wohngemeinschaften wohnen. So beraten sie z.B. bei der behindertengerechten Einrichtung oder beauftragen im Bedarfsfall Handwerker. Nicht zuletzt stellen sie Speisepläne zusammen, erledigen die notwendigen Einkäufe und bereiten die täglichen Mahlzeiten zu. Neben diesen medizinisch-pflegerischen und hauswirtschaftlich-betreuenden Aufgaben informieren und beraten Fachhauswirtschafter/innen hilfsbedürftige Menschen und deren Angehörige z.B. über Rehabilitationsmittel, aber auch bei Problemen. Sie begleiten sie bei Behördengängen, vermitteln soziale Kontakte und regen zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen an. Auch begleiten sie Schwerkranke sowie Sterbende und stehen den pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite.
 

Voraussetzungen für Fachhauswirtschafter/in

Für die Weiterbildung werden die Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin bzw. ein gleichwertiger Abschluss und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit (davon eine mindestens halbjährige dem angestrebten Abschluss entsprechend) oder eine mindestens sechsjährige, dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis vorausgesetzt. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.
Stand: 05.02.2012
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