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Beruf Güte-, Materialprüfer/in/Qualitätsfachmann/-frau |
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Berufsbild Güte-, Materialprüfer/in/Qualitätsfachmann/-frau
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| Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute prüfen, ob Werkstücke und Produkte den Vorgaben und den jeweils gültigen Qualitätsstandards entsprechen. Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute arbeiten in erster Linie in Betrieben der Metallbranche: in der Metallerzeugung und -bearbeitung wie Stahlwerken und Gießereien, bei Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, bei Fahrzeug- und Motorenherstellern einschließlich der entsprechenden Zulieferer. Ebenso gibt es in Produktionsbetrieben der Elektrobranche oder anderer Wirtschaftszweige - wie z.B. der Kunststoffindustrie, der Holz- und Möbelindustrie oder der Glas- und Keramikbranche - geeignete Tätigkeitsfelder. Aber auch in Materialprüfämtern oder in Werkstoffprüfanstalten können sie beschäftigt sein. |
| Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute führen qualitätssichernde Maßnahmen bei Fertigungsprozessen durch. Sie prüfen Werkstücke z.B. auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und hinsichtlich der Zusammensetzung der Werkstoffe. Dazu setzen sie modernste elektronische, optische, mechanische oder pneumatische Mess- und Prüfgeräte ein, die oft computergesteuert sind. Sie justieren diese Geräte, programmieren sie, erfassen die ermittelten Prozessdaten und werten sie aus. Um sicherzustellen, dass Mess- und Prüfmittel immer einwandfrei funktionieren, sorgen sie dafür, dass die Geräte regelmäßig gewartet und geeicht werden. Stellen sie Abweichungen von den Vorgaben fest, suchen sie die Fehlerursachen. In der Fertigung erstrecken sich ihre Aufgaben von der Wareneingangsprüfung über die Fertigungsüberwachung bis hin zur Endprüfung. Ihre Fähigkeiten werden auch bei der Entwicklung von Werkstoffen und Produkten geschätzt. |
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Voraussetzungen für Güte-, Materialprüfer/in/Qualitätsfachmann/-frau |
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| Für diese Weiterbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Bildungsträger legen eigene, unterschiedliche Zugangskriterien fest. Teilweise wird ein mittlerer Bildungsabschluss gefordert. Berufliche Vorkenntnisse aus Facharbeitertätigkeiten, insbesondere im Bereich Metallbearbeitung/Maschinenbau, oder als Meister/in, Techniker/in oder Ingenieur/in sind erwünscht. Die Zugangsvoraussetzungen für Umschulungsmaßnahmen sind ebenfalls unterschiedlich. Im Allgemeinen wird jedoch der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand vorausgesetzt. Daneben werden in der Regel eine Abschlussprüfung in einem der Fachrichtung entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende einjährige Berufspraxis gefordert. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung wird eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit verlangt. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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