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Beruf CAD-Fachkraft - Metall |
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Berufsbild CAD-Fachkraft - Metall
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| CAD-Fachkräfte Metall unterstützen Ingenieure und Ingenieurinnen während der Konzeptions- und Entwurfsphase in der Konstruktion von Metallerzeugnissen. Mithilfe von CAD-Systemen setzen sie Konstruktionsvorgaben in Pläne und Zeichnungen um und führen Anpassungs- und Variantenkonstruktionen aus. CAD-Fachkräfte Metall arbeiten in Konstruktionsbüros der unterschiedlichsten Betriebe, in denen Metall be- und verarbeitet wird, z.B. im Kessel- und Behälterbau, aber auch im Maschinen- und Anlagenbau oder im Fahrzeugbau. Auch in Ingenieurbüros für technische Fachplanung sind sie tätig. |
| CAD-Fachkräfte Metall übernehmen für Konstruktionsingenieure und -ingenieurinnen die fertigungsgerechte Dimensionierung und Gestaltung von Konstruktionsplänen bzw. -zeichnungen nach den entsprechenden Funktions-, Werkstoff- oder Festigkeitsgesichtspunkten und setzen sie an CAD-Anlagen um. Dies können Teilentwürfe für Neukonstruktionen sein oder auch Anpassungs- und Variantenkonstruktionen. In die Detailzeichnungen tragen sie alle notwendigen Angaben wie zum Beispiel Maße, Toleranzangaben oder Gerätekennzeichnungen ein. Sie erstellen darüber hinaus konstruktionsbezogene Berechnungen, ermitteln Materialflussdaten, fertigen Stücklisten der benötigten Teile an und planen zerspanungstechnische Fertigungsprozesse. Bei größeren Projekten können sie auch selbst Teilkonzepte und Entwürfe zu den vorgegebenen Problemstellungen entwickeln. Wenn sie Konstruktionen zeichnerisch (fertigungsorientiert) ausführen, stellen sie Teile oder Produkte in unterschiedlichen Sichten dar. Dadurch werden Funktion und Zusammenspiel einzelner Komponenten veranschaulicht. Bereits in der konzeptionellen Entwurfsphase berücksichtigen CAD-Fachkräfte Metall technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte sowie DIN-, Werks- und Fachnormen. Auch die technische Dokumentation sowie die CAD- bzw. CAM-Administration gehören zu ihrem Aufgabengebiet. |
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Voraussetzungen für CAD-Fachkraft - Metall |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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