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Beruf Betriebsleiter/in - Eisenbahnen |
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Berufsbild Betriebsleiter/in - Eisenbahnen
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| Betriebsleiter/innen für Eisenbahnen sorgen bei Eisenbahnunternehmen für die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebs und überwachen die Instandhaltung der Bahnanlagen und Fahrzeuge. Sie achten dabei darauf, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften, Dienstanweisungen und Auflagen eingehalten werden. Betriebsleiter/innen für Eisenbahnen sind bei Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen beschäftigt. |
| Eisenbahnunternehmen sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge sowie Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Betriebsleiter/innen für Eisenbahnen nehmen diese sicherheitsrelevanten Aufgaben wahr: Sie wachen darüber, dass die für den Bahnbetrieb einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Auflagen eingehalten und die Vorschriften, Dienstanweisungen und Anordnungen von den Bediensteten befolgt werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Bahnbetrieb gefahrlos durchgeführt wird, dass also Bahnanlagen und Fahrzeuge stets betriebssicher sind und zuverlässig instand gehalten werden. Betriebsleiter/innen für Eisenbahnen kennen sich mit den technischen Besonderheiten von Gleis- und Signalanlagen, Brücken, Gleiswaagen und -bremsen, von Verlade- und Tankanlagen sowie von Triebfahrzeugen und Waggons bestens aus und können somit etwaige Schäden erkennen, beurteilen und die geeigneten Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten. Sie erfassen alle regelmäßig zu überwachenden bahntechnischen Einrichtungen, legen fest, von wem - Mitarbeiter, Fachabteilung oder Fremdfirma - in welchen Zeitabständen Kontrollen und Prüfungen durchzuführen sind und dokumentieren sämtliche Prüfergebnisse. In regelmäßigen Abständen nehmen Betriebsleiter/innen für Eisenbahnen bei Begehungen der Betriebsanlagen eine Gefährdungsbeurteilung vor. Falls an den Schienenverkehrswegen Reparaturen notwendig sind, führen sie bautechnische Berechnungen durch und überwachen die Baumaßnahmen. Zu ihren Aufgaben gehört es ebenfalls, etwaige Arbeitsunfälle gründlich zu untersuchen und auszuwerten, um zukünftig vergleichbare Unfälle zu verhindern und die Betriebssicherheit zu erhöhen. Dazu zählt auch, das Eisenbahnunternehmen über die Entwicklung und potenzielle Einführung verbesserter Technologien zu informieren. |
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Voraussetzungen für Betriebsleiter/in - Eisenbahnen |
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| Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel ein einschlägiges ingenieurwissenschaftliches Studium und eine dreijährige Tätigkeit bei Eisenbahnen als Ingenieur/in für den Bau oder den Betrieb der Eisenbahn oder eine dreijährige Tätigkeit als bestätigter Straßenbahn-Betriebsleiter. Dem Antrag auf Bestätigung als Betriebsleiter/in ist ein aktuelles Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister beizufügen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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