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Beruf Assistent/in - Freizeitwirtschaft

Berufsbild Assistent/in - Freizeitwirtschaft

Assistenten und Assistentinnen für Freizeitwirtschaft üben in der Reise- und Fremdenverkehrsbranche qualifizierte kaufmännische und dienstleistungsorientierte Tätigkeiten aus, z.B. Reiseorganisation, -planung und -abrechnung. Reise- und Fremdenverkehrsbüros, Reiseveranstalter, Zimmervermittlungen und Kurverwaltungen: Hier sind Assistenten und Assistentinnen für Freizeitwirtschaft vorwiegend beschäftigt. Darüber hinaus bieten Fremdenverkehrsverbände, Busreiseunternehmen, Fluggesellschaften oder Flughafenbetriebe Beschäftigungsmöglichkeiten.
Ob sie Reiseangebote konzipieren und zusammenstellen, Reiseinteressierte im Reisebüro beraten oder Touristen im Fremdenverkehrsamt auf aktuelle Veranstaltungen hinweisen: Assistenten und Assistentinnen für Freizeitwirtschaft haben tagtäglich mit Freizeitangeboten zu tun. In der Reiseveranstaltung und in Fremdenverkehrsverwaltungen helfen sie mit, attraktive Reise- und Fremdenverkehrsangebote zu planen und zu organisieren. Dazu recherchieren sie, welche Tourismusdienstleistungen für ihre Zielgruppen in Frage kommen könnten, wägen einzelne Varianten ab und kalkulieren die Preise. Auch an der Erstellung der allgemeinen Reiseangebots- und lokalen Fremdenverkehrskataloge sowie anderer Werbematerialien wirken sie mit. In der Reisevermittlung beraten sie Reiseinteressierte zu vorliegenden Reiseangeboten. Sie informieren über die jeweiligen Leistungen und Preise sowie alternative Angebote und Destinationen, reservieren und buchen die gewünschte Reise oder einzelne Module und rechnen diese mit dem Reiseveranstalter wie mit dem Kunden ab. Darüber hinaus weisen sie ihre Kunden auch auf Gegebenheiten im Urlaubsland sowie auf notwendige oder nützliche Vorbereitungsmaßnahmen hin.
 

Voraussetzungen für Assistent/in - Freizeitwirtschaft

Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Für die fachpraktische Ausbildung muss eine Praxisstelle in einer anerkannten und geeigneten Ausbildungsstätte nachgewiesen werden.
Stand: 05.02.2012
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