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Beruf Funeralmaster |
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Berufsbild Funeralmaster
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| Bestattermeister/innen (Funeralmaster) übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Bestattungsunternehmen. Sie organisieren Trauerfeiern, Bestattungen und Beisetzungen und kümmern sich um anfallende Formalitäten. Oft leiten sie ein entsprechendes Unternehmen auch eigenverantwortlich. Sie arbeiten in der Regel im Bestattungswesen, hauptsächlich in Bestattungsunternehmen bzw. -instituten. |
| Bestattermeister/innen (Funeralmaster) steuern das kaufmännische, personelle und handwerklich-technische Geschehen in Bestattungsunternehmen und überwachen die sach- sowie termingerechte Arbeitsdurchführung. Auch als Geschäftsführer/innen oder selbstständige Unternehmer/innen arbeiten Bestattermeister/innen (Funeralmaster) häufig selbst mit. Darüber hinaus gestalten sie den Betrieb und die Geschäftspolitik. Den Angehörigen von Verstorbenen bieten sie Hilfe von der Erledigung der Formalitäten bei den zuständigen Behörden über die Organisation des gesamten Ablaufs der Bestattung mit Zeitungsanzeigen, Trauerbriefen, Blumenschmuck und Terminen mit den entsprechenden Pfarrern oder Rednern bis hin zur Kaffeetafel. Sie sind nicht nur Dienstleister, sondern bis zu einem bestimmten Grad oft auch Trauerbegleiter/innen. Als Fachleute informieren und beraten sie Kunden in allen Fragen der Bestattung. Ferner beraten sie auch Angehörige anderer Kulturen hinsichtlich ihrer speziellen Wünsche wie Überführungen oder besondere Bestattungsarten. Außerdem sind sie für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich. Als Betriebsinhaber/innen stellen sie Personal ein, unterweisen und beurteilen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Gegebenenfalls sind sie auch in der Aus- und Weiterbildung tätig. Bestattermeister/innen (Funeralmaster) kontrollieren außerdem den Betriebsablauf, sichern den Betrieb durch Gestaltung der Geschäftspolitik oder bauen diese aus. Sie kontrollieren die Kostensituation des Unternehmens und beobachten den Markt. Darüber hinaus entwickeln sie künftige Betriebs- und Werbestrategien, die besonders in dieser Branche entsprechendes Feingefühl erfordern. |
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Voraussetzungen für Funeralmaster |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung als Bestattermeister/in (Funeralmaster) ist die Abschlussprüfung als Bestattungsfachkraft und mindestens 2 Jahre Berufspraxis. Auch die Gesellen- oder Abschlussprüfung als Tischler/in oder Bürokaufmann/-frau bzw. die Weiterbildungsprüfung als Bestatter/in berechtigt bei gleicher Dauer der Berufspraxis zur Zulassung. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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