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Beruf Betriebsleiter/in - Hotel/Gaststätten |
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Berufsbild Betriebsleiter/in - Hotel/Gaststätten
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| Betriebsleiter/innen der Fachrichtung Hotel und Gaststätten leiten verantwortlich einen Gaststätten- bzw. Restaurantbetrieb, ein Hotel bzw. einen Hotelbereich oder sind in Kurverwaltungen und Fremdenverkehrsämtern tätig. Sie sind für Planung, Organisation, Personalpolitik, Marketing sowie für die Leitung und Koordination aller Unterabteilungen zuständig und repräsentieren den Betrieb in der Öffentlichkeit und gegenüber den Gästen. Betriebsleiter der Fachrichtung Hotel und Gaststätten arbeiten in Hotellerie- und Gastronomieunternehmen. Darüber hinaus können sich auch in Kur- oder Fremdenverkehrsverwaltungen geeignete Tätigkeitsfelder eröffnen. |
| Fremdenverkehrseinrichtungen oder Gastronomiebetriebe fachlich und kaufmännisch zu leiten ist Aufgabe von Betriebsleitern und Betriebsleiterinnen der Fachrichtung Hotel und Gaststätten. Dazu gehört es, Betriebsabläufe zu planen und zu koordinieren, die Qualität ausgeführter Arbeiten zu kontrollieren und die Bücher zu führen. Betriebsleiter/innen der Fachrichtung Hotel und Gaststätten sorgen für eine umfassende Betreuung der Gäste und und nehmen Bestellungen und Wünsche der Hotelgäste entgegen. Sie sind dafür verantwortlich, den Betrieb entsprechend auszustatten und zu organisieren, erstellen Bedarfsanalysen, beobachten den Markt, planen Werbeaktionen und kontrollieren Einnahmen und Ausgaben. Außerdem sorgen sie für Einkauf und Verteilung der Arbeits- und Lebensmittel und stellen sicher, dass Hygienevorschriften eingehalten und Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Ferner leiten Betriebsleiter/innen der Fachrichtung Hotel und Gaststätten Mitarbeiter an und wirken ggf. am betrieblichen Teil der Ausbildung des Berufsnachwuchses mit. Wenn sie in Kurverwaltungen oder Fremdenverkehrsämtern arbeiten, planen und organisieren sie Veranstaltungen, vermitteln Reisedienstleistungen und arbeiten mit Unterkunftsanbietern und anderen Dienstleistern zusammen. |
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Voraussetzungen für Betriebsleiter/in - Hotel/Gaststätten |
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| Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Koch/Köchin, Hotelfachmann/Hotelfachfrau oder Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau. Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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