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Beruf Industriemeister/in - Rohrleitungsbau |
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Berufsbild Industriemeister/in - Rohrleitungsbau
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| Industriemeister/innen der Fachrichtung Rohrleitungsbau übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben bei Rohrleitungsbauarbeiten für die Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Sie kümmern sich um einen reibungslosen Betriebsablauf und gewährleisten die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten. Industriemeister/innen der Fachrichtung Rohrleitungsbau arbeiten hauptsächlich in Tiefbauunternehmen, z.B. im Rohrleitungs- oder Kanalbau. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich auch in Firmen der Energieversorgung sowie bei Wasserwerken. Darüber hinaus können sie in der Abwasserwirtschaft tätig sein, z.B. bei Kanalreinigungsunternehmen. |
| Industriemeister/innen der Fachrichtung Rohrleitungsbau stellen sicher, dass die Arbeiten auf der Baustelle fachgerecht, betriebswirtschaftlich durchdacht und effizient ablaufen. Sie leiten die Baustelle von der Einrichtung bis zu ihrer Auflösung und verteilen die anfallenden Arbeiten an die Mitarbeiter/innen. Zudem überwachen sie die fachgerechte Ausführung aller Rohrleitungsbauarbeiten ebenso wie den termingerechten Baufortschritt. Sie stellen außerdem sicher, dass die benötigten Materialien und Maschinen rechtzeitig angeliefert werden und einsatzfähig sind. Industriemeister/innen der Fachrichtung Rohrleitungsbau wirken bei Vermessungsarbeiten mit und fertigen Baustellenberichte oder Aufmaßzeichnungen, auch das Erstellen von Abrechnungen gehört in ihren Tätigkeitsbereich. Handwerkliche Arbeiten, die besondere Berufserfahrung voraussetzen, erledigen sie zum Teil auch selbst. Zu ihren Aufgaben gehört neben dem Treffen von Personalentscheidungen sowie der Mitarbeit bei der Personalplanung auch die Überwachung der Berufsausbildung, die sie meist in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkräften durchführen. Darüber hinaus wirken sie an der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen in ihrem Verantwortungsbereich mit. |
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Voraussetzungen für Industriemeister/in - Rohrleitungsbau |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Fachbereich Rohrleitungsbau zugeordnet werden kann, und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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