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Beruf Assistent/in - Gesundheits- und Sozialwesen |
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Berufsbild Assistent/in - Gesundheits- und Sozialwesen
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| Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen beraten und betreuen hilfsbedürftige Menschen. Auch betriebswirtschaftlich-organisatorische Aufgaben im Bereich Gesundheit und Pflege erledigen sie. Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Einrichtungen des Sozialwesens wie z.B. Altenpflegeheimen, Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege von Menschen mit Behinderung, Tagesstätten für Obdachlose, Hospizen oder ambulanten Alten- und Krankenpflegediensten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Krankenversicherungen und Gesundheitsämter. |
| Sie übernehmen Tätigkeiten im medizinischen, pflegerischen, sozialen und betriebswirtschaftlichen Bereich. Zu den wichtigsten Aufgaben von Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen gehört es außerdem, die Führungskräfte aus der Pflege-, Krankenhaus- und Abteilungsleitung bei betriebswirtschaftlich orientierten Routinearbeiten zu unterstützen. Sie sind etwa mit der Erstellung von Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalysen und Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens betraut oder sind in Arbeitsfeldern wie Einkauf, Kosten- und Leistungserfassung oder Kosten- und Leistungsplanung tätig. Auch im Bereich Personalwesen wirken sie beispielsweise bei der Personalbeschaffung und der Personalverwaltung mit. Darüber hinaus nehmen sie Patienten in Krankenhäusern auf, rechnen Leistungen ab, bereiten Pflegesatzverhandlungen vor oder beraten Patienten und Angehörige. |
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Voraussetzungen für Assistent/in - Gesundheits- und Sozialwesen |
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| Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und das Abschlusszeugnis des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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