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Beruf Fachkraft - Arbeits- und Berufsförderung

Berufsbild Fachkraft - Arbeits- und Berufsförderung

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung wirken mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung. Ihr Ziel ist es, Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt zu integrieren. Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und vergleichbaren Einrichtungen. Die Werkstätten können in unterschiedlichen Produktionsbereichen der handwerklichen oder der Industrie zuliefernden Fertigung, aber auch im hauswirtschaftlichen, gartenbaulichen oder landwirtschaftlichen Bereich tätig sein.
Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung im beruflichen Bereich mit dem Ziel, ihnen letztlich die Aufnahme einer geregelten Arbeit auch außerhalb der Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Dazu entwickeln sie zusammen mit sozialpädagogischen, medizinischen und anderen Fachdiensten Förderkonzepte mit berufsbildenden, arbeitserzieherischen und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen und setzen sie in ihrem Bereich um. Um für die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes Menschen mit Behinderung adäquate und berufsförderliche Arbeitsmöglichkeiten schaffen zu können, prüfen Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bei Neuaufnahmen zunächst im so genannten Eingangsverfahren, ob die Werkstätte mit ihren verschiedenen Berufsbildungs- und Produktionsbereichen für die berufliche Rehabilitation und die Integration des jugendlichen oder erwachsenen Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben geeignet ist. Sie versuchen dann, dessen Eignung und Neigung für bestimmte Tätigkeiten und Aufgaben unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade festzustellen. Dafür beobachten und dokumentieren sie z.B. das Arbeits- und Sozialverhalten, die Belastungs- und Konzentrationsfähigkeit sowie die motorischen Fähigkeiten und entwickeln schließlich Vorschläge zu erforderlichen berufsbildenden, berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen. Die verschiedenen Erkenntnisse münden in einen individuellen Eingliederungs- und Förderplan. Dieser Plan ist der rote Faden für die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bei ihren arbeitsvorbereitenden Planungen, bei der Zuteilung der konkreten Aufgaben an die einzelnen Gruppenmitglieder, bei der Durchführung von berufsbildenden Einzelmaßnahmen oder auch Lehrgängen und schließlich in der Betreuung und Zusammenarbeit mit der Gruppe im Arbeitsalltag der Werkstatt.
 

Voraussetzungen für Fachkraft - Arbeits- und Berufsförderung

Vorausgesetzt wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen.
Stand: 02.03.2011
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