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Beruf Fachaltenpfleger/in - Psychiatrie

Berufsbild Fachaltenpfleger/in - Psychiatrie

Hauptaufgabe von Fachaltenpflegern bzw. Fachaltenpflegerinnen in der Psychiatrie ist die fachgerechte eigenständige Pflege und mitverantwortliche Betreuung von älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen. Fachaltenpfleger/innen im Tätigkeitsfeld Psychiatrie arbeiten in gerontopsychiatrischen bzw. geriatrischen Kliniken oder Krankenhausstationen. Auch bei ambulanten sozialen Diensten wie Alten- und Pflegediensten sowie in Heimen, z.B. in Altenheimen oder in Hospizen können sie tätig sein. Weitere Beschäftigungsfelder finden sich in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Pflegestützpunkten.
Fachaltenpfleger/innen in der Psychiatrie pflegen und betreuen psychisch kranke ältere Menschen stationär, teilstationär oder ambulant. Ihr Arbeitsfeld erstreckt sich vor allem auf die Umsetzung pflegerischer Konzepte und Verfahren bzw. auf die Einbeziehung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen im Rahmen der psychiatrischen Pflege. Die fachgerechte Pflege erfolgt dabei in den verschiedenen Fachgebieten der Psychiatrie und richtet sich nach dem Pflege- und Therapiekonzept der jeweiligen Klinik. So kümmern sich die Fachaltenpfleger/innen in der Psychiatrie z.B. um die Aufnahme von Kontakten mit den Angehörigen. Bei Ambulanzgängen außerhalb der Klinik oder Station begleiten sie die Patienten. Außerdem sind sie für deren spezielle Beobachtung zuständig. Fachaltenpfleger/innen in der Psychiatrie dokumentieren die jeweiligen Pflegemaßnahmen, arbeiten in Freizeit-, Gesprächs-, Übungs- und Aktivierungsgruppen sowie bei Beschäftigungstherapien mit und assistieren bei medizinisch-therapeutischen Maßnahmen. Sie führen ärztliche Verordnungen aus, verabreichen Medikamente und bereiten die Patienten auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen vor. Des Weiteren sind sie auch mit verwaltenden, organisatorischen und qualitätssichernden Aufgaben betraut und nehmen an Visiten und Besprechungen teil. Auch die Anleitung von Altenpflegeschülern und -schülerinnen sowie Praktikanten und Praktikantinnen gehört zu ihren Aufgaben.
 

Voraussetzungen für Fachaltenpfleger/in - Psychiatrie

In der Regel wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Weiterbildungsrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Altenpfleger/in. Außerdem ist eine entsprechende pflegerische Berufspraxis, zum Teil in der Psychiatrie, nachzuweisen.
Stand: 05.02.2012
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