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Beruf Betriebsinformatiker/in |
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Berufsbild Betriebsinformatiker/in
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| Betriebsinformatiker/innen sind zuständig für die Einführung, die Betreuung und den Ausbau von Informations- und Kommunikationssystemen im Unternehmen sowie für die Lösung betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Aufgaben mithilfe von IT-Systemen. Betriebsinformatiker/innen arbeiten in Handwerksbetrieben oder Industrie- und Handelsunternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige. Ebenso sind sie im Dienstleistungsbereich, in der öffentlichen Verwaltung oder bei Verbänden und Organisationen tätig. |
| Betriebsinformatiker/innen arbeiten in den unterschiedlichsten Industrieunternehmen und beraten und unterstützen die Geschäftsleitung bei der Planung und Einführung von Informations- und Kommunikationssystemen und Software, z.B. für die Bereiche Bauwesen, Lagerautomatisierung, Logistik, Medizintechnik, Sicherheitstechnik oder Verkehrssteuerung. Je nach Aufgabenstellung erledigen sie dabei vorgegebene Aufträge oder planen eigenverantwortlich neue Projekte und führen diese auch selbst durch. Sie entwickeln bzw. programmieren Software und sorgen dafür, dass die nötige Hardware bereitsteht und auf jeweils erforderliche Programme zugegriffen werden kann. Darüber hinaus optimieren sie die Nutzungsmöglichkeiten der Betriebsprogramme und wirken an der Gestaltung der betriebs- und arbeitsorganisatorischen Abläufe für den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung mit. In kleineren und mittleren Betrieben führen Betriebsinformatiker/innen die Datenverarbeitung ggf. selbst ein und lösen alle Anwendungsprobleme. In größeren Betrieben planen und realisieren sie den EDV-Einsatz mithilfe der IT-Abteilung und führen die Mitarbeiter/innen in den Fachabteilungen durch Schulungen in den Einsatz von IT-Systemen ein. |
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Voraussetzungen für Betriebsinformatiker/in |
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| Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Betriebsinformatiker/zur Betriebsinformatikerin sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens einem Jahr oder eine vergleichbare Qualifikation. Teilweise müssen die Bewerber/innen einen erfolgreichen Abschluss der HWK-Computerscheine A, B und C oder A, T und C oder vergleichbare Zeugnisse nachweisen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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