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Beruf Betriebswirt/in (Fachschule) - Hauswirtschaft

Berufsbild Betriebswirt/in (Fachschule) - Hauswirtschaft

Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Hauswirtschaft planen, organisieren, überwachen und verwalten den Wirtschaftsbereich von Großhaushalten. Betriebswirte und -wirtinnen für Hauswirtschaft arbeiten in Großhaushalten wie Senioren-, Kinder- und Erholungsheimen oder auch in Tagesstätten. Ebenso können sie in Krankenhäusern und Sanatorien oder z.B. in Betriebskantinen tätig sein.
Kaufmännisches Rechnungswesen und Personalwirtschaft sind wesentliche Aufgabengebiete bei der Tätigkeit als Betriebswirt/in für Hauswirtschaft. Sie führen beispielsweise Kosten-und-Leistungs-Rechnungen sowie Rentabilitätsberechnungen durch, wirken bei der Preiskalkulation mit, organisieren den Einkauf und überwachen die Warenannahme und Warenkontrolle. Darüber hinaus erstellen sie Dienst- und Organisationspläne, führen Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, bearbeiten Personalvorgänge und wirken auch bei der Personalauswahl und der Ausbildung von Nachwuchskräften mit. Außerdem stellen sie vor allem die termingerechte Verpflegung des zu versorgenden Personenkreises, die Wäschereinigung und -pflege sowie die Reinigung und Ausstattung von Räumen sicher. Dabei berücksichtigen sie beispielsweise Speisepläne, Diätvorschriften und Qualitätsanforderungen und sorgen dafür, dass alle einschlägigen Bestimmungen - zum Beispiel in Bezug auf Lebensmittelrecht, Abfallwirtschaft, Umweltschutz, Arbeitsrecht, Hygiene und Unfallverhütung - eingehalten werden. Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Hauswirtschaft planen und überwachen zudem den effektiven Einsatz der technischen Ausstattung (Maschinen, Anlagen, Geräte). Häufig übernehmen sie auch Marketingaufgaben und die Durchführung von Werbemaßnahmen sowie Repräsentationspflichten, z.B. bei Besichtigungsterminen in Seniorenheimen.
 

Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Fachschule) - Hauswirtschaft

Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in den Bereichen Hauswirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe bzw. Lebensmitteltechnik oder -verarbeitung. Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.
Stand: 05.02.2012
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