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Beruf Feinwerkmechanikermeister/in |
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Berufsbild Feinwerkmechanikermeister/in
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| Feinwerkmechanikermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v. a. in Betrieben des Feinwerkmechaniker-Handwerks. Sie arbeiten vor allem in Betrieben des Maschinen- und Werkzeugbaus sowie bei Herstellern feinmechanischer und elektrischer Messinstrumente. Darüber hinaus bieten u.a. Firmen des Kraftfahrzeugbaus oder Gebrauchsgüter-Reparaturdienste Beschäftigungsmöglichkeiten. |
| Als Führungskräfte koordinieren Feinwerkmechanikermeister/innen die Arbeitsabläufe sowie die Materialbereitstellung in Betrieben des Feinmechaniker-Handwerks, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie überwachen, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Außerdem nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr: Sie verhandeln z.B. mit Kunden, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Meister/innen im Feinwerkmechaniker-Handwerk können, abhängig von der Spezialisierung und Größe des Betriebs, verschiedene Aufgaben im Herstellungs- und Reparaturbereich sowie auf Montagebaustellen des Maschinen- und Werkzeugbaus und der Feinmechanik übernehmen. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie selbst praktisch mit und übernehmen meist besonders anspruchsvolle Arbeiten, die eine langjährige Erfahrung voraussetzen. Dazu gehört beispielsweise, die Entwürfe eines komplexen Maschinensystems mit elektronischer und pneumatischer Steuerung umzusetzen oder neue Mess- und Prüfgeräte zu erproben. In großen Betrieben sind sie überwiegend für die Personal-, Betriebs- und Arbeitsorganisation zuständig. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln Feinwerkmechanikermeister/innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs. |
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Voraussetzungen für Feinwerkmechanikermeister/in |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Feinwerkmechaniker/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Feinwerkmechaniker-Handwerk nachweisen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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