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Beruf Chirurgiemechanikermeister/in

Berufsbild Chirurgiemechanikermeister/in

Chirurgiemechanikermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben, v.a. beim Entwurf und bei der Fertigung von chirurgischen und kosmetischen Instrumenten. Darüber hinaus verteilen sie Aufgaben an ihre Mitarbeiter/innen und führen Qualitätskontrollen durch. Sie arbeiten vor allem in Handwerksbetrieben der Medizin- und Orthopädietechnik, aber auch in Betrieben der Feinmechanik, die medizinische Instrumente herstellen.
Als Führungskräfte koordinieren Chirurgiemechanikermeister/innen die Arbeitsabläufe sowie die Materialbereitstellung in Betrieben der Medizin- und Orthopädietechnik sowie in denjenigen Feinmechanik-Betrieben, die medizinische Instrumente herstellen. Sie leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Ferner überwachen sie, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Außerdem nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr: Sie verhandeln z.B. mit Kunden, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Komplizierte fachliche Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen, übernehmen die Meister/innen häufig selbst. Vor allem in kleineren Betrieben führen sie in der Regel alle berufsüblichen Tätigkeiten in der Herstellung und Instandsetzung von chirurgischen Instrumenten, Apparaten und Geräten auch selbst aus. Als selbstständige Handwerksmeister/innen bzw. Betriebsleiter/innen entwickeln Chirurgiemechanikermeister/innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
 

Voraussetzungen für Chirurgiemechanikermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Chirurgiemechaniker-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Chirurgiemechaniker/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Chirurgiemechaniker-Handwerk nachweisen.
Stand: 05.02.2012
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