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Beruf Büchsenmachermeister/in

Berufsbild Büchsenmachermeister/in

Büchsenmachermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in den entsprechenden Handwerksbetrieben oder in der Industrie. Sie arbeiten vor allem in Betrieben des Büchsenmacherhandwerks oder in der industriellen Produktion von Handfeuerwaffen.
Als Führungskräfte koordinieren Büchsenmachermeister/innen die Arbeitsabläufe sowie die Materialbereitstellung in Betrieben des Büchsenmacherhandwerks und in der industriellen Produktion von Handfeuerwaffen, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie überwachen, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Außerdem nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr: Sie verhandeln z.B. mit Kunden, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Vor allem in kleineren Handwerksbetrieben arbeiten sie selbst praktisch mit und übernehmen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die eine langjährige Erfahrung voraussetzen, etwa Änderungsaufträge oder Sonderanfertigungen nach Kundenwünschen. Sie beraten die Kunden kompetent, beispielsweise zu Fragen des Waffenrechts. In größeren Betrieben des Büchsenmacherhandwerks oder in der Waffenindustrie überwachen sie Herstellung und Reparatur, insbesondere von Jagd- und Sportwaffen wie Gewehren, Pistolen und deren Komponenten. Sowohl in kleineren als auch in größeren Betrieben ist es die Aufgabe von Büchsenmachermeistern und -meisterinnen, Entwürfe anzufertigen und Montageanleitungen zu lesen. Sofern sie als Selbstständige einen Handwerks- oder Fachhandelsbetrieb leiten, entwickeln Büchsenmachermeister/innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
 

Voraussetzungen für Büchsenmachermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Büchsenmacher-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Büchsenmacher/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Büchsenmacher-Handwerk nachweisen.
Stand: 05.02.2012
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