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Beruf Augenoptiker/in (staatl.gepr.) |
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Berufsbild Augenoptiker/in (staatl.gepr.)
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| Staatlich geprüfte Augenoptiker/innen nehmen Augenglasbestimmungen vor, versorgen fehlsichtige Menschen mit geeigneten Sehhilfen und passen Kontaktlinsen an. In der optischen Industrie übernehmen sie v.a. Leitungsaufgaben in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Entwicklung. Sie arbeiten in erster Linie in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks. Darüber hinaus können sie auch in Unternehmen der augenoptischen Industrie tätig sein. |
| Augenoptiker/innen stellen für Kunden geeignete Sehhilfen her. Während einer qualifizierten und individuellen Sehberatung führen sie eine Augenglasbestimmung durch, das heißt, sie ermitteln mithilfe von Sehtests die Fehlsichtigkeit des Kunden. Je nach Befund fertigen sie Sehhilfen - insbesondere Brillen und Kontaktlinsen - an und passen diese entsprechend an. Durch Auswahl und Anpassung der Brillenfassung sorgen sie dafür, dass die Brille gut sitzt und über lange Zeit beschwerdefrei getragen werden kann. Auch vergrößernde Sehhilfen für hochgradig fehlsichtige Menschen stellen sie her. In der Regel kommen auf Augenoptiker/innen auch Leitungsaufgaben zu, bei denen sie Fragen der Betriebsorganisation und der Rationalisierung zu bearbeiten haben. Sie weisen Mitarbeiter/innen an und kümmern sich um die Einsatzplanung. Zudem übernehmen sie meist kaufmännische Tätigkeiten wie Einkauf und Abrechnung. Daneben richten sie neue Augenoptikerbetriebe ein oder modernisieren bestehende Geschäfte. Detailliert planen sie dabei die Betriebsabläufe, das äußere Erscheinungsbild und statten das Ladengeschäft mit geeigneten Geräten, Maschinen und Einrichtungsgegenständen aus. In der optischen Industrie können sie beispielsweise auch in der Entwicklung tätig sein. |
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Voraussetzungen für Augenoptiker/in (staatl.gepr.) |
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| Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Weiterbildung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt. Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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