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Beruf Augenoptikermeister/in

Berufsbild Augenoptikermeister/in

Augenoptikermeister/innen übernehmen vor allem in Handwerksbetrieben Fach- und Führungsaufgaben bei der Versorgung fehlsichtiger Menschen. Sie nehmen Augenglasbestimmungen vor, fertigen Sehhilfen und passen diese an. Augenoptikermeister/innen arbeiten hauptsächlich in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks. Darüber hinaus können sie auch in der augenoptischen Industrie beschäftigt sein, z.B. bei Herstellerbetrieben von augenoptischen Erzeugnissen wie Brillengläsern und Kontaktlinsen.
Augenoptikermeister/innen stellen nach einer qualifizierten und individuellen Sehberatung die geeignete Sehhilfe für die Kunden her. Ihre wesentlichen Aufgaben umfassen die Augenglasbestimmung, die Anfertigung und Anpassung von Sehhilfen, insbesondere von Brillen und Kontaktlinsen. Zunehmende Bedeutung haben vergrößernde Sehhilfen für hochgradig Fehlsichtige. Bei der Brillenherstellung kontrollieren sie mit Messgeräten die Glasstärke und schleifen die Gläser passgenau auf die Brillenfassungen zu. Durch Erhitzen und Biegen bringen sie Brillenfassungen in die richtige Form. Die damit verbundenen Tätigkeiten führen sie entweder selbst aus oder übertragen sie den angestellten Augenoptikern und -optikerinnen, die sie anleiten und deren Arbeit sie kontrollieren. Augenglasbestimmungen sowie die Anpassung von Kontaktlinsen dürfen sie jedoch nur selbst vornehmen. In der augenoptischen Industrie sind sie häufig im Bereich Produktion tätig oder arbeiten an der Entwicklung neuer Produkte mit. Als Führungskräfte koordinieren sie die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Außerdem nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr: Sie verhandeln z.B. mit Kunden, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, prüfen die Arbeitsergebnisse, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes.
 

Voraussetzungen für Augenoptikermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Augenoptiker/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Augenoptiker-Handwerk nachweisen.
Stand: 02.03.2011
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