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Beruf Holzblasinstrumentenmachermeister/in |
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Berufsbild Holzblasinstrumentenmachermeister/in
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| Holzblasinstrumentenmachermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v.a. bei der handwerklichen Herstellung, der Reparatur sowie der Restaurierung von Klarinetten, Saxophonen, Flöten, Oboen und anderen Holzblasinstrumenten. Sie arbeiten vor allem in handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Holzblasinstrumente wie Flöten, Saxophone oder Fagotte herstellen und reparieren. Darüber hinaus sind sie manchmal in Reparaturwerkstätten des Musikalien-Einzelhandels oder in Museen mit Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente tätig. |
| Als Führungskräfte leiten Holzblasinstrumentenmachermeister/innen Handwerksbetriebe oder entsprechende Abteilungen bzw. Werkstätten in Betrieben des Musikinstrumentenbaus. Hier werden Holzblasinstrumente (z.B. Flöten, Oboen, Klarinetten, Fagotte und Saxophone) entworfen, hergestellt, instand gehalten oder restauriert. Holzblasinstrumentenmachermeister/innen nehmen Aufträge entgegen und verteilen Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte, leiten diese an und kontrollieren die fachgerechte Abwicklung der Arbeiten. Um die Qualität der fertigen Instrumente zu gewährleisten, führen sie akustische und optische Endkontrollen durch. Vor allem in kleineren Betrieben und Werkstätten arbeiten sie auch praktisch mit und übernehmen meist anspruchsvolle Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen. So entwerfen sie z.B. Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch, führen Reparaturen an hochwertigen Solisteninstrumenten durch oder restaurieren historische Holzblasinstrumente. Mit großer Sorgfalt wählen sie Rohstoffe, wie z.B. Hölzer und Metalle, aus, verwenden aber auch vorgefertigte Bauteile (z.B. Klappen). Das Intonieren bzw. Stimmen von Instrumenten gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Um einen reibungslosen Produktionsprozess zu gewährleisten und Aufträge termingerecht erledigen zu können, sorgen Holzblasinstrumentenmachermeister/innen dafür, dass Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel betriebsbereit sind und effizient eingesetzt werden. Weiterhin sind sie dafür verantwortlich, dass die Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Sie überwachen die Kostenentwicklung, übernehmen die kaufmännische und technische Kalkulation und führen außerdem die Abrechnung durch. Holzblasinstrumentenmachermeister/innen verhandeln mit Lieferanten und beraten Kunden z.B. beim Kauf eines neuen oder über die Reparatur eines älteren Instruments. Darüber hinaus leiten sie den betrieblichen Teil der Berufsausbildung, wobei sie rechtliche Regelungen und pädagogische Aspekte berücksichtigen. Als selbstständige Betriebsleiter/innen entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, entscheiden über die Sortimentsgestaltung und bestimmen Art und Umfang von Investitionen. Sie sind für Personalauswahl und -führung zuständig und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs. |
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Voraussetzungen für Holzblasinstrumentenmachermeister/in |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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