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Beruf Handzuginstrumentenmacher/in

Berufsbild Handzuginstrumentenmacher/in

Handzuginstrumentenmacher/innen stellen handgezogene Musikinstrumente wie Akkordeons, aber auch angeblasene Instrumente wie Mundharmonikas her und reparieren sie. Hauptsächlich arbeiten Handzuginstrumentenmacher/innen in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, die handgezogene Musikinstrumente herstellen und reparieren. Darüber hinaus sind sie manchmal in Museen mit angeschlossener Restaurationsabteilung oder in Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt tätig.
Handgezogene Instrumente wie Akkordeons oder Bandoneons sind ihr Spezialgebiet. Handzuginstrumentenmacher/innen bauen aber auch angeblasene Instrumente wie Mundharmonikas oder Melodikas. Aus Holz, Metall, Pappe und anderen Materialien stellen sie die vielen Einzelteile ihrer Instrumente her. Sie kennen die Klangeigenschaften der verschiedenen Werkstoffe und bearbeiten sie sorgfältig mit Maschinen oder mit der Hand. Im Handwerk sind die Instrumentenmacher/innen eher Generalisten: Sie führen alle bei der Produktion anfallenden Tätigkeiten aus, d.h. sie stellen nicht nur die Einzelteile her, sondern montieren sie auch, prüfen die Klangqualität, stimmen die Instrumente und reparieren und restaurieren ggf. auch ältere Instrumente. In der Industrie sind Handzuginstrumentenmacher/innen auf eine Abteilung spezialisiert. Hierzu zählt neben der mechanischen Fertigung (z.B. für Bass, Tastatur oder Register), Reparatur und Konstruktion (hier ist das Ziel die Verbesserung der Instrumente) auch die Mundharmonika-Fertigung, die ausschließlich industriell erfolgt. Der Bereich Gehäusefertigung gehört ebenfalls zum Tätigkeitsbereich der Handzuginstrumentenmacher/innen in der Industrie.
 

Voraussetzungen für Handzuginstrumentenmacher/in

Duale Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Ausbildung an schulischen Bildungsstätten Die Schulen legen eigene Zugangskriterien fest. Teilweise wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Informationen hierzu enthält die Datenbank KURSNET.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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