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Beruf Handzuginstrumentenmachermeister/in |
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Berufsbild Handzuginstrumentenmachermeister/in
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| Handzuginstrumentenmachermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v.a. bei der handwerklichen Herstellung, der Reparatur sowie der Restaurierung von Instrumenten wie Akkordeons, Bandoneons, Harmonikas oder Melodicas. Sie arbeiten vor allem in Betrieben, die Musikinstrumente wie Akkordeons, Mundharmonikas oder Melodicas herstellen und reparieren. Darüber hinaus sind sie manchmal in Reparaturwerkstätten des Musikalien-Einzelhandels oder in Museen mit Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente tätig. |
| Als Führungskräfte leiten Handzuginstrumentenmachermeister/innen Handwerksbetriebe oder entsprechende Abteilungen bzw. Werkstätten in Betrieben des Musikinstrumentenbaus. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe bei Entwurf, Herstellung, Montage, Instandhaltung, Reparatur und Restaurierung von Handzuginstrumenten wie Akkordeons, Harmonikas und Bandoneons oder von angeblasenen Instrumenten wie Mundharmonikas oder Melodicas. Sie nehmen Aufträge entgegen, verteilen die Aufgaben an die jeweiligen Fachkräfte, leiten diese an und prüfen die Arbeitsergebnisse. Vor allem in kleineren Betrieben und Werkstätten arbeiten sie auch praktisch mit. Hier übernehmen sie meist anspruchsvolle Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen. Beispielsweise entwerfen sie neue Instrumente, montieren Gehäuseteile, Balg, Kleinteile und Mechaniken, veredeln die Oberflächen und stimmen die fertigen Instrumente. Um einen reibungslosen Produktionsprozess zu gewährleisten und Aufträge termingerecht erledigen zu können, sorgen Handzuginstrumentenmachermeister/innen dafür, dass Maschinen, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel betriebsbereit sind und effizient eingesetzt werden. Weiterhin sind sie dafür verantwortlich, dass die Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Sie verhandeln mit Lieferanten und beraten Kunden z.B. beim Kauf eines neuen oder über die Reparatur eines älteren Instruments. Darüber hinaus leiten sie den betrieblichen Teil der Berufsausbildung, wobei sie entsprechende rechtliche Regelungen und pädagogische Grundsätze beachten. Als selbstständige Betriebsleiter/innen entwickeln Handzuginstrumentenmachermeister/innen die betrieblichen Grundsätze, entscheiden über die Sortimentsgestaltung und bestimmen Art und Umfang von Investitionen. Sie sind für Personalauswahl und -führung zuständig und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs. |
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Voraussetzungen für Handzuginstrumentenmachermeister/in |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Handzuginstrumentenmacher-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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