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Beruf Facharzt/-ärztin - Kinder- u. Jugendpsychiat. u. -psychoth.

Berufsbild Facharzt/-ärztin - Kinder- u. Jugendpsychiat. u. -psychoth.

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie diagnostizieren und behandeln psychische, psychosomatische, entwicklungsbedingte und neurologische Störungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie arbeiten vorwiegend in Facharztpraxen, Kliniken sowie in Erziehungs- und Jugendwohnheimen. Darüber hinaus können sie auch in der medizinischen Forschung und Lehre tätig sein.
Zur Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gehören unter anderem die Behandlung von Psychosen, Borderline-Störungen (z.B. bei Patienten mit Selbstverletzungen und Suizidversuchen) und Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie). Fachärzte und -ärztinnen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ermitteln zunächst die Krankheitsvorgeschichte, stellen nach einer eingehenden Untersuchung (beispielsweise neurologische Analyse des Körpers) ihre Diagnose bzw. erstellen einen Therapieplan und leisten dann Hilfe bei Aufmerksamkeitsproblemen, Leistungsversagen und Verhaltensschwierigkeiten in der Schule. Ihre Befunde erheben sie entweder mittels Befragungen ihrer kleinen und jugendlichen Patienten oder aufgrund spielerischer Methoden. Sie behandeln Hyperaktivität, Entwicklungsauffälligkeiten in der Motorik, Sprache, Sauberkeitserziehung und der emotionalen Entwicklung, auch im Zusammenhang mit Hirnfunktionsstörungen. Sie beseitigen psychosomatische Beschwerden und helfen bei der Bewältigung reaktiver emotionaler Probleme bei chronischen Erkrankungen. Außerdem therapieren sie Suchtprobleme, Sozialverhaltensschwierigkeiten und Auffälligkeiten in der sexuellen Entwicklung, z.B. infolge von Misshandlung. Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie diagnostizieren und behandeln auch schwere Essstörungen wie Bulimie oder Magersucht. Bei akuten Notfällen leiten sie nach der Diagnose schnelle medizinische Hilfe ein. Zusätzlich zu ihren medizinischen erledigen sie organisatorische bzw. verwaltende Aufgaben: Sie dokumentieren den Verlauf von Behandlungen, erstellen Gutachten und überwachen die Leistungsabrechnung. Sind sie im Krankenhaus tätig, übernehmen sie zudem Aufgaben in der Stationsverwaltung, bei eigener Praxis die Praxisorganisation bzw. -verwaltung. Ferner sind sie an der Aus- bzw. Weiterbildung angehender Mediziner/innen bzw. von Krankenpflege- oder Praxispersonal beteiligt. An Universitätskliniken arbeiten sie an Forschungsvorhaben mit, beispielsweise zu Syndromen wie ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom) oder Essstörungen. Für Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung ist eine Promotion oder ggf. Habilitation üblich.
 

Voraussetzungen für Facharzt/-ärztin - Kinder- u. Jugendpsychiat. u. -psychoth.

Vorausgesetzt wird die Approbation als Arzt/Ärztin oder die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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