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Beruf Elektrotechnikermeister/in

Berufsbild Elektrotechnikermeister/in

Elektrotechnikermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Elektrotechniker-Handwerk. Unter ihrer Anleitung werden Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Systeme im Bereich der Elektrotechnik/Elektronik installiert, gewartet und repariert. Elektrotechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie in Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks oder der Elektroindustrie. Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es auch bei Herstellern von Computern und in Unternehmen des Fahrzeug- oder Maschinenbaus. Auch Rundfunkveranstalter, Recyclingfirmen oder Kraftwerksbetreiber kommen als Arbeitgeber in Frage. Darüber hinaus können sie u.a. im Gesundheitswesen oder bei Schienenverkehrsbetrieben tätig sein.
Als Führungskräfte koordinieren Elektrotechnikermeister/innen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Als Werkstattleiter/innen oder angestellte Betriebsleiter/innen verteilen sie die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte, koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus. Sie übernehmen bei der Ausarbeitung von Angeboten die kaufmännische und technische Kalkulation. Als Ansprechpartner für die Kunden sorgen sie für eine termin- und fachgerechte Erledigung von Aufträgen. Schwierige Planungs-, Installations- und Reparaturarbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen, führen sie selbst durch. Als selbstständige Inhaber/innen eines Handwerksbetriebs im Bereich der Elektroinstallation, Elektromechanik oder Telekommunikationstechnik oder als Fachhändler/innen für elektrotechnische Erzeugnisse entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
 

Voraussetzungen für Elektrotechnikermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Systemelektroniker/in, als Elektroniker/in der Fachrichtung Automatisierungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik. Darüber hinaus können auch Fachkräfte mit einer Gesellenprüfung als Informationselektroniker/in oder als Informationstechniker/in (verwandtes Handwerk) sowie als Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik (verwandtes Handwerk) die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk absolvieren. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Elektrotechniker-Handwerk nachweisen.
Stand: 05.02.2012
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