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Beruf Techniker/in - Mikrosystemtechnik

Berufsbild Techniker/in - Mikrosystemtechnik

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Mikrosystemtechnik wirken bei der Entwicklung von mikrosystemtechnischen Produkten mit und überwachen und steuern die Produktion der entsprechenden Bauteile, die mechanische, optische, akustische und elektronische Funktionen auf kleinstem Raum integrieren. Sie arbeiten bei Herstellern von elektrischen Geräten und Elementen sowie industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen. Auch in der Herstellung von Medizintechnik oder feinmechanischen und optischen Geräten sind sie tätig. Unternehmen des Luft- und Raumfahrzeugbaus bieten ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten.
Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Mikrosystemtechnik entwickeln mikrosystemtechnische Produkte, beispielsweise auf dem Gebiet der Nanotechnologie, die vor allem in der Medizin-, Mess- und Automobiltechnik, zunehmend aber auch in der Chemie- und Pharmaindustrie oder im Maschinen- und Anlagenbau zum Einsatz kommen. Dabei werden mechanische, optische, akustische und elektronische Funktionen in einem integrierten System auf kleinstem Raum miteinander verknüpft. Bei ihrer Tätigkeit regeln Mikrosystemtechniker/innen chemisch-physikalische Prozesse, mit denen Bauteile im Mikrobereich hergestellt werden. Damit diese Bauteile eigenständig Daten erfassen, auswerten und Aktionen durchführen können, werden sie von den Technikern und Technikerinnen entsprechend programmiert. Auch an der Optimierung des Materialflusses und der Fertigungsabläufe wirken sie mit. Des Weiteren überprüfen die Techniker/innen die Funktion der Produkte und bedienen Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen. Die Einhaltung und Kontrolle festgelegter Qualitätsstandards sowie die Dokumentation der Arbeitsabläufe gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Außerdem können sie im technischen Vertrieb oder Service eingesetzt werden und gelegentlich als Berater/innen im Servicebereich für Mikrosystemprodukte fungieren.
 

Voraussetzungen für Techniker/in - Mikrosystemtechnik

Vorausgesetzt wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss.
Stand: 05.02.2012
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