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Beruf Ausbilder/in - Erste Hilfe/Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
Ausbildung Ausbilder/in - Erste Hilfe/Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
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Ausbilder/in für erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen ist eine Weiterbildung von unterschiedlicher Dauer, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. |
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Berufsbild Ausbilder/in - Erste Hilfe/Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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| Ausbilder/innen für erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen führen Lehrgänge für lebensrettende Sofortmaßnahmen und erste Hilfe durch. Zu den Lehrgängen gehört sowohl theoretischer als auch praktischer Unterricht. Ausbilder/innen für erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen arbeiten in erster Linie in Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe sowie in Rettungsdienstorganisationen. Ebenso können sie in Sanitäts- oder Volkshochschulen tätig sein. |
| Ausbilder/innen für erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen planen eigenständig Lehrgänge und führen diese durch. Darin informieren sie einerseits über lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie z.B. Beatmung, stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung, andererseits klären sie über Erste-Hilfe-Maßnahmen auf, z.B. was bei Verätzungen zu tun ist oder wie man Verbände anlegt. Einen Großteil dieser Maßnahmen führen sie an einer Puppe vor. Anschließend lassen sie die Lehrgangsteilnehmer/innen ihre neu erworbenen Kenntnisse selbst einüben und korrigieren sie gegebenenfalls. Auf diese Weise vermitteln sie den Lehrgangsteilnehmern und -teilnehmerinnen die grundlegenden Maßnahmen, die bei einem Notfall eingeleitet werden müssen. |
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Voraussetzungen für Ausbilder/in - Erste Hilfe/Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
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| Für diese Weiterbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. In der Regel wird eine Sanitätsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung erwartet. Teilweise berechtigt auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung zur Teilnahme, wenn sie beispielsweise nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Bewerber/innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem wird von vielen Bildungsträgern die Vorlage eines hausärztlichen Gesundheitszeugnisses verlangt. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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