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Beruf Industriemeister/in - Kraftverkehr

Berufsbild Industriemeister/in - Kraftverkehr

Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v.a. im Bereich des Fuhrparks z.B. von Speditionen oder Verkehrsunternehmen. Sie koordinieren und organisieren den reibungslosen Betrieb von Fahrzeugen aller Art. Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr arbeiten hauptsächlich in Speditionen, bei privaten Post- und Kurierdiensten oder Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus können sie auch bei Krankentransport- und Rettungsdiensten tätig sein.
In den Bereichen Organisation, Kostenkalkulation und Mitarbeiterführung nehmen Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben wahr: Sie überwachen den Betrieb im Fuhrpark und stellen sicher, dass die Transportabläufe fachgerecht und effizient ablaufen. So teilen sie den Fuhrpark ein und vergeben Aufträge an die Fahrer/innen. Daneben kontrollieren sie die Lenkzeiten der Fahrer/innen, die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge und technischen Geräte sowie die Lagerhaltung. Dabei berücksichtigen sie auch betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie achten z.B. darauf, dass das zugeteilte Budget eingehalten wird oder erstellen die Betriebsabrechnung und werten diese aus. Darüber hinaus leiten Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr Optimierungsprozesse ein, stellen die Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen (z.B. zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz) im Betrieb sicher oder dokumentieren Funktions- und Sicherheitsprüfungen. Nicht zuletzt führen sie Mitarbeiter/innen bzw. leiten diese an und wirken bei der Personaldisposition und -planung sowie an der betrieblichen Ausbildung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich mit.
 

Voraussetzungen für Industriemeister/in - Kraftverkehr

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer/in sowie entsprechende Berufspraxis.
Stand: 05.02.2012
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