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Beruf Gestalter/in - Farbtechnik/Raumgestaltung

Berufsbild Gestalter/in - Farbtechnik/Raumgestaltung

Gestalter/innen der Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung beschäftigen sich mit der Konzeption von Material, Farbe, Licht und Form für Wohn- und Außenräume. Sie sind beispielsweise für die Wand- und Bodengestaltung von Innenräumen verantwortlich oder übernehmen die stil- und materialgerechte Gestaltung von Fassaden. Gestalter/innen der Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung arbeiten in erster Linie bei Raumausstattern oder im Maler- und Lackierergewerbe. Ebenso bieten sich ihnen Beschäftigungsmöglichkeiten in Messebauunternehmen, Werbeagenturen oder Designateliers. Darüber hinaus können sie auch in Bühnenbildwerkstätten von Schauspielhäusern wie auch in Ausstattungsabteilungen für Fernsehproduktionen tätig sein. Möbelhersteller und der Möbeleinzelhandel bieten weitere Arbeitsplätze.
Gestalter/innen der Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung entwickeln gestalterische Konzeptionen für Fassaden oder Innenräume von Gebäuden bzw. für einzelne Produkte und setzen sie um. So gestalten sie z.B. Wände und Böden und kümmern sich um das Anfertigen und Anbringen von Gardinen, Vorhängen und Rollläden sowie um die Herstellung bzw. Umarbeitung von Polstermöbeln. Auch der Entwurf von Werbemitteln und Schrift kann zu ihrem Aufgabenfeld gehören. Baupläne bzw. technische Zeichnungen für Produkte und Räume erstellen sie häufig am Computer, z.B. mithilfe spezieller Gestaltungsprogramme. Auch mit wirtschaftlichen und kaufmännisch-organisatorischen Aufgaben sind sie vertraut. Sie übernehmen die Auftragsabwicklung, die Planung, Organisation und Überwachung der einzelnen Arbeitsschritte, die Terminkontrolle und die Qualitätssicherung. Darüber hinaus erstellen sie je nach Aufgabenbereich auch Kostenvoranschläge und Kalkulationen, kaufen die notwendigen Materialien ein, arbeiten Angebote aus und beraten Kunden.
 

Voraussetzungen für Gestalter/in - Farbtechnik/Raumgestaltung

Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt. Außerdem ist eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss.
Stand: 05.02.2012
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