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Beruf Elektromaschinenbauermeister/in |
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Berufsbild Elektromaschinenbauermeister/in
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| Elektromaschinenbauermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben vor allem in Handwerksbetrieben des Elektromaschinenbaus. Sie arbeiten in erster Linie in Betrieben des Elektromaschinenbauer-Handwerks und der Elektroindustrie. Außerdem sind sie in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus oder bei Herstellern von elektrischen Mess- und Kontrollinstrumenten beschäftigt. Darüber hinaus können sie unter anderem bei Energieversorgern und in Ausbesserungswerken des Straßen- und Schienenverkehrs tätig sein. Weitere Tätigkeitsfelder eröffnen sich in Firmen, die elektromedizinische Geräte und Instrumente produzieren. |
| Als Führungskräfte koordinieren Elektromaschinenbauermeister/innen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie führen u.a. schwierige Planungs-, Umbau-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen. Auch die Konstruktion von Spezialanfertigungen einschließlich der elektrischen und elektronischen Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen gehört dazu. Elektromaschinenbauermeister/innen übernehmen bei der Ausarbeitung von Angeboten die kaufmännische und technische Kalkulation. Als Ansprechpartner für die Kunden sorgen sie für eine termin- und fachgerechte Erledigung ihrer Aufträge. Als selbstständige Inhaber/innen eines Handwerksbetriebs oder Fachhändler/innen für Elektromaschinen und andere elektrotechnische Erzeugnisse entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs. |
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Voraussetzungen für Elektromaschinenbauermeister/in |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik oder als Elektrotechniker/in (verwandtes Handwerk). Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Elektromaschinenbauer-Handwerk nachweisen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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