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Beruf Elektromaschinenbauermeister/in

Berufsbild Elektromaschinenbauermeister/in

Elektromaschinenbauermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben vor allem in Handwerksbetrieben des Elektromaschinenbaus. Sie arbeiten in erster Linie in Betrieben des Elektromaschinenbauer-Handwerks und der Elektroindustrie. Außerdem sind sie in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus oder bei Herstellern von elektrischen Mess- und Kontrollinstrumenten beschäftigt. Darüber hinaus können sie unter anderem bei Energieversorgern und in Ausbesserungswerken des Straßen- und Schienenverkehrs tätig sein. Weitere Tätigkeitsfelder eröffnen sich in Firmen, die elektromedizinische Geräte und Instrumente produzieren.
Als Führungskräfte koordinieren Elektromaschinenbauermeister/innen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie führen u.a. schwierige Planungs-, Umbau-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen. Auch die Konstruktion von Spezialanfertigungen einschließlich der elektrischen und elektronischen Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen gehört dazu. Elektromaschinenbauermeister/innen übernehmen bei der Ausarbeitung von Angeboten die kaufmännische und technische Kalkulation. Als Ansprechpartner für die Kunden sorgen sie für eine termin- und fachgerechte Erledigung ihrer Aufträge. Als selbstständige Inhaber/innen eines Handwerksbetriebs oder Fachhändler/innen für Elektromaschinen und andere elektrotechnische Erzeugnisse entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
 

Voraussetzungen für Elektromaschinenbauermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik oder als Elektrotechniker/in (verwandtes Handwerk). Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Elektromaschinenbauer-Handwerk nachweisen.
Stand: 05.02.2012
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