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Beruf Industriemeister/in - Leitungsbau

Berufsbild Industriemeister/in - Leitungsbau

Industriemeister/innen der Fachrichtung Leitungsbau übernehmen Führungsaufgaben auf Baustellen aus sämtlichen Sparten des Leitungsbaus - z.B. beim Bau oder der Sanierung von Druckrohrleitungen, Abwasserkanälen, Kabelleitungen oder Fernwärmeleitungen. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches planen, steuern und überwachen sie die Abläufe auf einer Baustelle unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Industriemeister/innen der Fachrichtung Leitungsbau sind hauptsächlich im Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau tätig, z.B. bei Betrieben, die Freileitungen für Hochspannungsnetze montieren. Geeignete Tätigkeitsfelder gibt es zudem bei Stromnetzbetreibern sowie bei Gasversorgungsunternehmen oder auch bei Wasserwerken. Darüber hinaus finden sich bei großen Baubetrieben mit Installationsabteilungen oder in Schweißereien Beschäftigungsmöglichkeiten.
Industriemeister/innen der Fachrichtung Leitungsbau sind in ihrem Verantwortungsbereich mit der Planung, Sicherung, Steuerung und Überwachung einer Baustelle betraut. Sie berechnen z.B. den Materialbedarf, überschlagen den zeitlichen Aufwand der Arbeiten und organisieren den Transport von Maschinen. Daneben leiten sie die Baustelle von der Einrichtung bis zu ihrer Auflösung, teilen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein und leiten sie an. Weiterhin kümmern sie sich um die termin- und qualitätsgerechte Erledigung des Bauauftrags. Außerdem sorgen sie für die Bereitstellung der erforderlichen Rohstoffe und Maschinen und die Einhaltung der Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften. Darüber hinaus wirken sie im Bereich Personaldisposition und -planung mit. Auch die Organisation bzw. Durchführung der betrieblichen Ausbildung sowie die Mitwirkung an der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen in ihrem Verantwortungsbereich fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
 

Voraussetzungen für Industriemeister/in - Leitungsbau

Voraussetzungen für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Leitungsbau zugeordnet werden kann, und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach der Ausbildung.
Stand: 05.02.2012
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