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Beruf Alleinsteuermann/-frau

Berufsbild Alleinsteuermann/-frau

Alleinsteuermänner und -frauen unterstützen als Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen Kapitäne und Kapitäninnen auf Schiffen, die für den 2-Wachen-Betrieb zugelassen sind. Hauptsächlich arbeiten Alleinsteuermänner und -steuerfrauen in der See- und Küstenschifffahrt. Darüber hinaus sind sie bei Schiffsmaklerbüros und -agenturen, in Frachtumschlagsbetrieben in Häfen und bei der Marine beschäftigt.
Sie übernehmen die Aufgaben von Personalchefs/-chefinnen für den Decks-, Küchen- und Bedienungsbereich und sind für die Instandhaltung des Schiffes sowie die Be- und Entladung besonderer Güter verantwortlich. So kümmern sich Alleinsteuermänner und -frauen um die Laderaumaufteilung, Ladezeitplanung und die Staufolge außergewöhnlicher Güter und sorgen dafür, dass Sicherheitseinrichtungen wie Rettungsboote oder Feuerschutzvorrichtungen auf dem Schiff funktionsfähig sind. Außerdem beaufsichtigen sie die Ausbildung der Rettungsbootmannschaften, führen verwaltungstechnische Arbeiten aus und vertreten im Notfall den Kapitän/die Kapitänin.
 

Voraussetzungen für Alleinsteuermann/-frau

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird üblicherweise eine Weiterbildung oder ein Studium im Bereich Seeschifffahrt gefordert. Weitere Voraussetzungen sind ein Zeugnis über die Seediensttauglichkeit und entsprechende nautische Befähigungszeugnisse.
Stand: 02.03.2011
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