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Beruf Erste/r Nautische/r Schiffsoffizier/in |
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Berufsbild Erste/r Nautische/r Schiffsoffizier/in
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| Erste Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sind mit dem Kapitän für den sicheren Transport von Passagieren und Gütern auf hoher See verantwortlich. Sie organisieren, koordinieren und überwachen den täglichen Betrieb des Schiffes. Erste Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sorgen für eine ordnungsgemäße und sichere Beladung des Schiffes und kümmern sich um die Instandhaltung und Wartung des Deckbereiches. Dabei übernehmen sie Führungsaufgaben, denn sie sind allen weiteren nautischen Offizieren bzw. Offizierinnen sowie den an Deck beschäftigten Besatzungsmitgliedern vorgesetzt. Dem Kapitän bzw. der Kapitänin sind sie unmittelbar nachgeordnet. Erste Nautische Schiffsoffiziere und Schiffsoffizierinnen sind in der See- und Küstenschifffahrt tätig. |
| Vorrangige Aufgabe der Ersten Nautischen Schiffsoffiziere und -offizierinnen ist die Wahrnehmung des Brückenwachdienstes (Seewache). Während des Manövrierens assistieren sie dem Kapitän bzw. der Kapitänin. Bei Abwesenheit des Kapitäns bzw. der Kapitänin sind Erste Nautische Schiffsoffiziere und Schiffsoffizierinnen als dessen Stellvertreter bzw. deren Stellvertreterin für die sichere Navigation des Schiffes verantwortlich. Sie führen Schiffe von unterschiedlicher Größe (bei einem Befähigungszeugnis mit Beschränkung dürfen sie nur auf Schiffen bis zu einer maximalen Bruttoraumzahl von 6.000 tätig werden). Wenn sie den Kapitän bzw. die Kapitänin vertreten, sind sie für die gesamte Sicherheit des Schiffes, der Fahrgäste, der Besatzung und der Ladung verantwortlich. Zugleich nehmen sie Führungsaufgaben als direkte Vorgesetzte des Deck-, Küchen- und Bedienungspersonals wahr. Auch die Instandhaltung des Schiffes sowie die Be- und Entladung besonderer Güter gehören in den Verantwortungsbereich der Ersten Nautischen Schiffsoffiziere und -offizierinnen. Sie kümmern sich um die Einsatzfähigkeit der technischen Einrichtungen auf der Brücke. Daneben erledigen sie Verwaltungs- und Organisationsaufgaben und wirken bei der Ausbildung der Schiffsmechaniker/innen mit. Die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzungen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste sind durch den STCW-Code, einem gemeinsamen Übereinkommen, dem sich nahezu alle seefahrenden Nationen verpflichtet haben, genau definiert. |
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Voraussetzungen für Erste/r Nautische/r Schiffsoffizier/in |
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| In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit das Befähigungszeugnis "Erster Offizier" gefordert. Die Seediensttauglichkeit muss nachgewiesen werden. Qualifizierungswege, die zu diesem Beruf führen: Nautiker (Fachschule)/Nautikerin (Fachschule) Nautiker/Nautikerin (Hochschule) |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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