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Beruf Fachagrarwirt/in - Klauenpflege |
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Berufsbild Fachagrarwirt/in - Klauenpflege
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| Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Klauenpflege kümmern sich um Pflege und Gesunderhaltung der Klauen landwirtschaftlicher Nutztiere wie Rind, Schwein oder Schaf. Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Klauenpflege sind entweder selbstständig als Dienstleister in landwirtschaftlichen Betrieben der Tierhaltung tätig oder arbeiten als Angestellte beispielsweise bei Klauenpflegebetrieben. |
| Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Klauenpflege sind für die Gesundheit der Klauen von Nutztieren wie Rindern, Schweinen und Schafen verantwortlich. In der Nutztierhaltung sind eine regelmäßige Kontrolle sowie eine bedarfs- und sachgerechte Pflege der Klauen unerlässlich. Erkrankungen der Klauen wie Druckschäden oder Geschwüre wirken sich leistungsmindernd aus und können ein frühzeitiges Ausscheiden aus der Herde zur Folge haben. Um die Wirtschaftlichkeit der Nutztierhaltung zu garantieren, führen Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Klauenpflege alle Maßnahmen durch, die für die Pflege und Gesunderhaltung der Klauen notwendig sind. Sie erkennen Krankheiten und Missbildungen und behandeln diese. Dazu überprüfen sie die sauberen Klauen auf Länge und Form und untersuchen die Bein- und Klauenstellung. Ggf. kürzen sie die Außen- und Innenklaue mit speziellen Werkzeugen und passen sie in der Höhe an. Weiterhin tragen sie überschüssiges Horn ab, entlasten Druckstellen und entfernen Hornfäulnis. Nach Abschluss der Behandlung dokumentieren sie den Zustand jeder einzelnen Klaue sowie vorgenommene Korrekturen. Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Klauenpflege arbeiten in der Regel als selbstständige Dienstleister, sind ggf. aber auch in großen landwirtschaftlichen Betrieben fest angestellt. |
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Voraussetzungen für Fachagrarwirt/in - Klauenpflege |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist die Abschlussprüfung als Landwirt/in, Pferdewirt/in oder Tierwirt/in (Teilbereich Rinderhaltung, Schweinehaltung oder Schafhaltung) und danach eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit. Zugelassen kann auch werden, wer eine sechsjährige Tätigkeit in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben oder Dienstleistungsbetrieben für Klauenpflege nachweist. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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