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Beruf Fachaltenpfleger/in - Onkologie

Berufsbild Fachaltenpfleger/in - Onkologie

Fachaltenpfleger/innen für Onkologie pflegen eigenständig und betreuen mitverantwortlich ältere, an Krebs erkrankte Menschen. Fachaltenpfleger/innen für Onkologie arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationskliniken. Sie sind auch in Hospizen, bei ambulanten sozialen Diensten, in Altenpflegeheimen oder in Einrichtungen für die Kurzzeitpflege tätig. Darüber hinaus können sie auch in der Pflegeberatung bei Seniorenorganisationen oder bei Verbänden der Sozialversicherungsträger beschäftigt sein. Weitere Beschäftigungsfelder finden sich in Diakonien mit angeschlossenem Altenpflegedienst oder in Pflegestützpunkten.
Fachaltenpfleger/innen für Onkologie nehmen pflegerische Aufgaben in der Onkologie wahr. Ihnen obliegt die pflegerische Betreuung von älteren Patienten mit bösartigen Tumoren, die stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden. Ihr Arbeitsfeld erstreckt sich vor allem auf die Umsetzung pflegerischer Konzepte und Verfahren bzw. auf die Einbeziehung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen im Rahmen der onkologischen Pflege. Sie ermitteln Patientendaten wie Blutdruck oder Temperatur, verabreichen Medikamente, assistieren bei Punktionen, Infusionen, Bestrahlungen und Ähnlichem. Sie bereiten außerdem Instrumente und Geräte vor und bereiten Patienten auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vor. Auch trösten sie bei Schmerzen und Angst, besonders auch bei Angst vor dem Tod. Sie beraten Angehörige und pflegen den fachlichen Austausch mit anderen, an der medizinischen Betreuung beteiligten Fachkräften. Organisatorische Maßnahmen wie die Pflegedokumentation oder die Teilnahme an Visiten und Besprechungen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Sie sind darüber hinaus für Essensbestellungen und das Überwachen des Materialbestandes zuständig. Ferner wirken sie bei Maßnahmen interner und externer Qualitätssicherung mit.
 

Voraussetzungen für Fachaltenpfleger/in - Onkologie

In der Regel wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Weiterbildungsrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Altenpfleger/in. Außerdem ist eine entsprechende pflegerische Berufspraxis, zum Teil in der Onkologie, nachzuweisen.
Stand: 05.02.2012
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