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Beruf
Beamt(er/in) - Umweltverwaltung (höh. techn. Dienst) |
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Berufsbild Beamt(er/in) - Umweltverwaltung (höh. techn. Dienst)
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| Beamte und Beamtinnen im höheren technischen Dienst der Umweltverwaltung planen, steuern, überwachen und leiten Vorhaben und Maßnahmen des technischen Umweltschutzes, z.B. in der Wasser- und Abfallwirtschaft, dem Immissions-, Lärm- und Bodenschutz und bearbeiten insbesondere komplexe Verwaltungsvorgänge und prüfen schwierige umweltrechtliche Sachverhalte.
Beschäftigung finden sie in staatlichen und kommunalen Umweltämtern, Behörden für Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz, Wasser- und Schifffahrtsämtern oder Gewerbeaufsichtsämtern. |
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Voraussetzungen für Beamt(er/in) - Umweltverwaltung (höh. techn. Dienst) |
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Vorausgesetzt wird in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer
Universität
oder einer gleichgestellten Hochschule in einem geeigneten Studiengang. Die Regelstudienzeit muss in der Regel mindestens 8 Fachsemester betragen. Je nach Behörde können auch Personen eingestellt werden, die den Masterabschluss einer
Fachhochschule
erworben haben.
Als geeignete Studiengänge für das Umweltreferendariat gelten insbesondere:
Bauingenieurwesen, Entsorgungsingenieurwesen, Biologie mit dem Schwerpunkt Limnologie, Mikrobiologie oder Gentechnik, Biochemie, Chemie, Chemietechnik, Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Ökologie, Elektrotechnik, Geologie. Die Einstellungsbehörde kann weitere Stundengänge anerkennen. Berufserfahrung im Bereich Umweltschutz ist von Vorteil.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden.
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Stand: 02.03.2010 |
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Weitere Informationen auf:
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