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Beruf Bäckermeister/in

Berufsbild Bäckermeister/in

Bäckermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v.a. in handwerklichen Bäckereibetrieben sowie in Bäckerei-Filialbetrieben und in der Back- und Dauerbackwarenindustrie. Dabei planen, steuern und überwachen sie z.B. die Arbeitsprozesse, stellen die Qualität der Produkte sicher und sorgen für deren anschließende Vermarktung. Sie arbeiten sowohl im Bäcker-Handwerk als auch in der Nahrungsmittelindustrie, z.B. in Großbäckereien. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung in Spezial- und Diät-Bäckereien sowie in der Gastronomie und im Catering.
Als Führungskräfte leiten Bäckermeister/innen handwerkliche Bäckereibetriebe oder Abteilungen in Betrieben der Backwarenindustrie. Sie übernehmen, abhängig von der Betriebsgröße, verschiedene Aufgaben in allen Produktionsstufen der Backwarenherstellung. Sie bestimmen die Arbeitsabläufe, vergeben Aufträge an die Fachkräfte und leiten diese ggf. an, koordinieren die Arbeiten und kontrollieren deren Ausführung. Auch für die betriebliche Ausbildung von angehenden Bäckern und Bäckerinnen sind sie verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln z.B. mit Kunden, kalkulieren Angebote und pflegen den nötigen Schriftverkehr. Bäckermeister/innen sorgen für die termingerechte Fertigstellung von Backaufträgen in der gewünschten Qualität. Vor allem in kleineren Bäckereien arbeiten sie auch praktisch mit und übernehmen Aufgaben, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen, z.B. die Herstellung einer aufwändigen Hochzeitstorte oder die Erprobung einer neuen Maschine. Als selbstständige Bäckermeister/innen entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, prüfen die Arbeitsergebnisse, sind für Personalauswahl und -führung verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
 

Voraussetzungen für Bäckermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Bäcker-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Bäcker/in oder als Konditor/in (verwandtes Handwerk). Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Bäcker-Handwerk nachweisen. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.
Stand: 05.02.2012
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