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Beruf Diätkoch/-köchin |
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Berufsbild Diätkoch/-köchin
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| Diätköche und Diätköchinnen stellen diätetische Mahlzeiten für Personen her, denen auf Grund eines Krankheitsbildes bestimmte Lebensmittel versagt sind. Mit Kreativität und Sorgfalt bereiten sie Speisen zu, die sowohl gesund als auch schmackhaft sind. Diätköche und -köchinnen arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern, Kurkliniken und anderen Rehabilitationseinrichtungen oder in Altenheimen, Sozialstationen und Tagesstätten. Darüber hinaus finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten im Hotelgewerbe, in Ferienzentren, in der Gastronomie oder auf Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen. Aber auch in Cateringunternehmen, die sich auf die Zubereitung von Diätkost spezialisiert haben, in der Nahrungsmittelindustrie oder in Privathaushalten gibt es geeignete Tätigkeitsfelder. |
| Diätköche und -köchinnen bereiten Speisen nach vorgegebenen Rezepturen zu. Dazu wählen sie die entsprechenden Lebensmittel aus, kaufen sie ein und verarbeiten sie. Dabei berücksichtigen sie die für die jeweilige Diätform gültigen Vorschriften bzw. Richtlinien, z.B. für Diabetes-Diät, energiearme Diät, Schonkost oder kochsalzarme Diät. Sie achten aber auch darauf, die Diätkost für die Patienten so schmackhaft wie möglich zu gestalten. Mit Nährwerttabellen und den Inhaltsstoffen unterschiedlichster Lebensmittel kennen sie sich aus und wissen, was bei der Ernährung von Patienten z.B. mit Gallenbeschwerden, Nierenleiden oder hohen Cholesterinwerten zu beachten ist. Dabei arbeiten sie eng mit Diätassistenten/Diätassistentinnen und Ärzten/Ärztinnen zusammen. Wenn sie für die Arbeitsorganisation zuständig sind, stellen sie auch Ablauf- und Personaleinsatzpläne auf und sorgen für den wirtschaftlichen Einsatz von Waren, Geräten und Energie. Auch unter Zeitdruck halten sie Hygiene- und Sicherheitsvorschriften ein. |
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Voraussetzungen für Diätkoch/-köchin |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Diätkoch/zur Diätköchin sind in der Regel die Abschlussprüfung als Koch/Köchin und danach eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit. Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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