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Beruf Ausbaufacharbeiter/in |
Ausbildung Ausbaufacharbeiter/in |
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Ausbaufacharbeiter/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk in folgenden Schwerpunkten angeboten: Estricharbeiten Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten Stuckateurarbeiten Trockenbauarbeiten Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten Zimmerarbeiten Auch eine schulische Ausbildung ist möglich. Die Ausbildung zum Ausbaufacharbeiter/zur Ausbaufacharbeiterin kann ggf. durch eine der darauf aufbauenden Ausbildungen ergänzt werden: Estrichleger/in Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in Stuckateur/in Trockenbaumonteur/in Zimmerer/Zimmerin |
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Berufsbild Ausbaufacharbeiter/in
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| Ausbaufacharbeiter/innen bauen Gebäude aus und übernehmen dabei je nach Schwerpunkt Zimmerarbeiten oder Stuckarbeiten, bauen Estrich ein, verlegen Fliesen und Platten, dämmen und isolieren oder montieren Trockenbauelemente. Ausbaufacharbeiter/innen arbeiten hauptsächlich in handwerklichen und industriellen Betrieben des Ausbaugewerbes, so z.B. in Trockenbau-, Dachdecker- und Zimmereibetrieben, in Isolierbauunternehmen, in Fachbetrieben für Fußbodentechnik sowie in Stuckateurbetrieben. |
| Ausbaufacharbeiter/innen richten die Baustelle ein und bereiten die Ausbaumaterialien für den Einbau vor. Je nach beruflichem Schwerpunkt ergeben sich dann verschiedene Tätigkeiten. In Wohnungen, Verwaltungsgebäuden oder auch Gewerbe- und Industriebauten errichten sie beispielsweise Innenwände aus Fertigteilen, verputzen Wände oder verlegen Fliesen. Sie bearbeiten Holz mittels Handwerkzeugen und Maschinen und montieren Holzbauteile, stellen Estrichmischungen her und tragen sie auf oder bringen Dämmstoffe und Ummantelungen an und arbeiten mit Dichtungsmassen. In allen Schwerpunkten sind sie auch für Transportarbeiten zuständig und übernehmen ggf. erforderliche Nachbesserungsarbeiten. |
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Voraussetzungen für Ausbaufacharbeiter/in |
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| Duale Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Ausbaufacharbeiter/innen mit Hauptschulabschluss ein. Im Ausbildungsbereich Handwerk hatte ein gutes Zehntel der Auszubildenden vor seiner Berufsausbildung ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel hatte etwa ein Fünftel der künftigen Ausbaufacharbeiter/innen ein Berufsvorbereitungsjahr abgeschlossen. Ausbildung an schulischen Bildungsstätten Die Schulen legen eigene Zugangskriterien fest. Teilweise wird ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Informationen hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Einstiegsqualifizierung (EQ) Eine Starthilfe zum Ausbildungszugang bietet die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). Informationen zur Einstiegsqualifizierung in Bauberufen findet man unter: Einstiegsqualifizierung |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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