|
|
|
|
| zurück
|
| |
Beruf Brunnenbauermeister/in |
|
Berufsbild Brunnenbauermeister/in
|
|
| Brunnenbauermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Baugewerbe, vor allem beim Bau von Wasserversorgungsanlagen. Vor allem sind sie bei Unternehmen des Brunnenbaus sowie des Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbaus beschäftigt. Darüber hinaus sind ihre Kenntnisse auch in Betrieben gefragt, die Grundwasservorkommen erkunden oder Grundwasserabsenkungen bei der Herstellung von Fundamenten vornehmen. Teilweise arbeiten Brunnenbauermeister/innen auch in Bauämtern. |
| Planungs- und Entwurfsaufgaben gehören ebenso zur Tätigkeit von Brunnenbauermeistern und -meisterinnen wie das Kalkulieren von Kosten und das Erstellen von Angeboten und Kostenvoranschlägen. Kaufmännische Tätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten führen sie in der Regel EDV-gestützt durch. Komplizierte Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen, erledigen sie häufig selbst. Außerdem übernehmen Brunnenbauermeister/innen bauleitende Funktionen, unterweisen die unterstellten Fachkräfte, verteilen die anfallenden Arbeiten auf die Mitarbeiter/innen, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Qualität der ausgeführten Arbeiten. Darüber hinaus führen sie Verhandlungen mit Auftraggebern, Bauherren oder Kreditinstituten und treffen Absprachen mit Lieferanten und Behörden. Verantwortlich sind sie auch für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen, Geräte, Materialien). In der Regel übernehmen sie auch Verantwortung für die Ausbildung des Berufsnachwuchses. Als selbstständige Handwerksmeister/innen oder Betriebsleiter/innen entwickeln Brunnenbauermeister/innen die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs. |
| |
Voraussetzungen für Brunnenbauermeister/in |
|
| Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Brunnenbauer-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Brunnenbauer/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Brunnenbauer-Handwerk nachweisen. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
|
|
Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen |
|
|
Viele Schüler nutzen die Sommerferien dazu, sich ein wenig zum Taschengeld der ...
Ob Fernbeziehung oder vor Ort, irgendwann, früher oder später, kommt jedem ...
|
|
Bezahlte Praktika sind leider noch immer nicht die Regel. Immerhin steigerte sich ...
Als wenn die ersten Tage an der Uni nicht schon spannend genug wären, kommen auf ...
|
|