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Beruf Boots- und Schiffbauermeister/in |
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Berufsbild Boots- und Schiffbauermeister/in
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| Boots- und Schiffbauermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben vor allem in Betrieben des Boots-, Yacht- und Schiffbaus. Sie arbeiten hauptsächlich auf Boots- und Schiffswerften sowie in Handwerksbetrieben, die Boote und Yachten bauen und reparieren. Darüber hinaus sind sie in Zulieferbetrieben für Bootsteile aus Kunststoff oder Holz sowie in Bootsverleihen und Bootshäusern beschäftigt. |
| Als Werkstattleiter/innen oder angestellte Betriebsleiter/innen in Boots- und Schiffswerften verteilen Boots- und Schiffbauermeister/innen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte und leiten diese an. Außerdem sind sie für die Ausbildung des Berufsnachwuchses verantwortlich. Als Ansprechpartner für ihre Kunden nehmen sie Aufträge entgegen, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen sowie die Qualität der Arbeitsergebnisse und planen, organisieren und kontrollieren die Betriebsabläufe. Bei der Ausarbeitung von Angeboten übernehmen sie die kaufmännische und technische Kalkulation. Verantwortlich sind sie auch für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge). Anspruchsvolle Fachaufgaben, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen, übernehmen Boots- und Schiffbauermeister/innen häufig selbst, z.B. den Entwurf und die Konstruktion einer Segelyacht oder auch komplizierte Montage- und Instandhaltungsarbeiten. In kleineren Betrieben führen sie in der Regel alle berufsüblichen Tätigkeiten selbst aus. Als selbstständige Inhaber/innen einer Werft oder eines Betriebs im Boots-, Yacht- und Schiffbau entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg. |
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Voraussetzungen für Boots- und Schiffbauermeister/in |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Boots- und Schiffbauer-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Bootsbauer/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Boots- und Schiffbauer-Handwerk nachweisen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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