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Beruf Glas- und Porzellanmalermeister/in

Berufsbild Glas- und Porzellanmalermeister/in

Glas- und Porzellanmalermeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v.a. in Betrieben des Glas- und Porzellanmaler-Handwerks. Sie arbeiten hauptsächlich in handwerklichen Betrieben oder Manufakturen, die Glas und Porzellan herstellen und veredeln, also z.B. in Glasmanufakturen und -bläsereien, in Töpfereien oder keramischen Werkstätten. Darüber hinaus kann es auch bei Spielwarenherstellern geeignete Tätigkeitsfelder geben.
Als Führungskräfte koordinieren Glas- und Porzellanmalermeister/innen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Sie sorgen für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel und veranlassen die regelmäßige Wartung und Reinigung von Siebdruckmaschinen, Brennöfen, Anlagen und Einrichtungen. Außerdem sind sie für den Einsatz der richtigen Arbeitstechnik, wie z.B. Hinterglasmalerei oder Siebdruckverfahren, sowie für das jeweilige Arbeitsergebnis und das Veranlassen der ggf. nötigen Korrekturen verantwortlich. Aufgaben der Meister/innen sind auch die Auswahl der Werkstoffe, die Berechnung des Materialverbrauchs und die Kalkulation von Kosten und Arbeitszeit. Außerdem nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr: Sie verhandeln z.B. mit Kunden, erstellen Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Vor allem in kleineren Betrieben des Glas- und Porzellanmaler-Handwerks arbeiten sie selbst praktisch mit, fertigen Entwürfe an und übernehmen meist besonders anspruchsvolle Arbeiten, die eine langjährige Erfahrung voraussetzen, wie z.B. das Reparieren von Mosaikarbeiten. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln Glas- und Porzellanmalermeister/innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
 

Voraussetzungen für Glas- und Porzellanmalermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Glas- und Porzellanmaler-Handwerk ist in der Regel die Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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