Lehrstellen und Ausbildungsbörse

     Städte von A bis Z
Umkreissuche

zurück
 

Beruf Baumaschinenmeister/in

Berufsbild Baumaschinenmeister/in

Baumaschinenmeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v.a. beim Einsatz und bei der Wartung und Reparatur von Baumaschinen. Sie arbeiten in Betrieben des Baugewerbes, z.B. im Hochbau, im Brücken- und Tunnelbau sowie im Straßen-, Schacht- oder Wasserbau. Aber auch in der Baumaschinenverleihbranche sowie in Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann es bei Baustoffmaschinenherstellern geeignete Tätigkeitsfelder geben.
Als Führungskräfte koordinieren Baumaschinenmeister/innen in der Bauwirtschaft die Arbeitsabläufe bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Sie sind für das Einrichten des maschinentechnischen Bereichs einer Baustelle sowie die Betriebsbereitschaft, Instandhaltung und Instandsetzung der eingesetzten Maschinen, Geräte und Anlagen verantwortlich. Sie kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Die anstehenden Aufgaben übertragen Baumaschinenmeister/innen nach technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten auf die zur Verfügung stehenden Fachkräfte. Dabei berücksichtigen sie auch deren Leistungsfähigkeit und Qualifikation. Auch für die Überwachung der Arbeitsleistung und der Kostenentwicklung sowie für die Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind sie zuständig. Die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses fällt ebenfalls in ihren Aufgabenbereich. Als Sachkundige für Baumaschinen prüfen sie die Geräte und Maschinen in regelmäßigen Abständen auf arbeitssicheren Zustand. Als selbstständige Betriebsleiter/innen entwickeln Baumaschinenmeister/innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
 

Voraussetzungen für Baumaschinenmeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis (unter Anrechnung der Ausbildungszeit).
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen

Bild
In wichtigen Phasen des Studiums krank zu werden kann ganz schön belastend sein ...
Bild
Ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch und die anschließende Unterschrift auf dem ...
Bild
Von diversen Agenten- oder Science Fiction-Filmen kennen wir es bereits. Jetzt erh ...
Bild
Was für die einen reine Freizeit bedeutet, können andere jetzt studieren. Schlie ...